Radonmessung in Radonschutzgebieten
In Kärnten sind die Gemeinden Mühldorf, Obervellach und Reißeck Radonschutzgebiete. Aufgrund des § 100 des Strahlenschutzgesetzes müssen aus Arbeitnehmerschutzgründen Unternehmen, die Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoß aufweisen, eine Messung der Radonkonzentration durch ermächtigte Stellen veranlassen. Es gibt aber auch Ausnahmen, z.B. für Ein-Personen-Unternehmen.
Bei Betriebsstätten, die nach dem 6. August 2020 entstanden sind, ist die Messung innerhalb von 6 Monaten zu veranlassen. Bei Betriebsstätten, die am 1. August 2020 schon bestanden, muss die Messung bis 31. Juli 2022 veranlasst werden.
Details sind hier verfügbar.