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Geförderte Betriebsberatung 2023

Lesedauer: 1 Minute

09.11.2023

Erfolgreich bleiben mit umfassender Beratung!

Ein objektiver Blick von außen und eine umfassende Beratung durch Expert:innen kann die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens enorm steigern.

Die Wirtschaftskammer Kärnten bietet daher eine geförderte Beratung für Unternehmen in Kärnten an.

Folgende Themen werden gefördert:

  • Nachhaltigkeit
  • Personalmanagement
  • Arbeitnehmerschutz
Geförderte Betriebsberatung Nachhaltigkeit
© wkk Geförderte Betriebsberatung Nachhaltigkeit
Geförderte Betriebsberatung Personalmanamgent
© WKK Geförderte Betriebsberatung Personalmanagement


Nähere Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten finden Sie auch in der Richtlinie. (siehe Downloads)

Die Beratungsförderung im Überblick:

  • Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Kärnten sind.

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und beträgt 50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal Euro 500,-
  • Bei der Förderung zum Arbeitnehmerschutz werden 75% der Beratungskosten ersetzt, maximal Euro 500,-

  • Ihren Berater bzw. Ihre Beraterin können Sie selbst auswählen. 
  • ACHTUNG: Bei der Antragsstellung muss bereits ein Berater angegeben werden.
  • Wir unterstützen auch gerne bei der Auswahl der Berater:innen.
  • Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Firmen A-Z!

7 schnelle Schritte zur Förderung


  1. Der Online-Antrag ist unbedingt VOR Beratungstermin zu übermitteln.
  2. Der Eingang des Förderantrags bei der Wirtschaftskammer Kärnten wird automatisch bestätigt.
  3. Die Förderzusage erfolgt per E-Mail.
  4. Nach Erhalt der Zusage kann mit der Beratung begonnen werden.
  5. Die Beratung ist innerhalb von 12 Wochen ab Förderzusage abzuschließen.
  6. Die Übermittlung der Unterlagen muss spätestens 16 Wochen nach der Förderzusage erfolgen.
    Folgende Unterlagen werden benötigt: Rechnungskopie, Zahlungsbestätigung und Beratungsbericht. Alle Dokumente können online hochgeladen werden. Der dafür notwendige Link wird Ihnen übermittelt.
  7. Die Auszahlung der Förderung (bis max. EUR 500,-) erfolgt nach Überprüfung der fristgerecht übermittelten Unterlagen an die angegebene Bankverbindung.


Förderung jetzt beantragen!