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Förderung von AMS und Land für Weiterbildung

Förderung für Weiterbildung von AMS und Land

Mit der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte werden Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern unterstützt. Ob der Förderantrag beim AMS oder beim Land Kärnten eingereicht werden muss, richtet sich nach dem Alter und der Qualifikation der Mitarbeiter.

AMS Kärnten

Das AMS fördert Frauen bis zum 45. Lebensjahr mit höchstens einem Lehrabschluss bzw. einem Abschluss einer berufsbildenden Mittleren Schule. Ebenso werden Männer bis zum 45. Lebensjahr mit höchstens einem Pflichtschulabschluss unterstützt. Darüber gilt die Förderung beim AMS Kärnten für Frauen und Männer mit einer höheren Ausbildung als einem Pflichtschulabschluss, die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Land Kärnten

Das Land fördert Frauen bis zum 45. Lebensjahr mit zumindest einer abgeschlossener Matura und Männer bis 45 Jahre mit zumindest einer abgeschlossenen Lehrabschlussprüfung oder einem Abschluss an einer berufsbildenden Mittleren Schule. Das Land Kärnten unterstützt Förderungsanträge für diverse Aus- und Weiterbildungsschwerpunkte. Vor allem werden aber die Bereiche Technologieentwicklung, Robotik und Industrie 4.0 gefördert.

Unterschiedliche Fördersätze

Der Arbeitgeber, der die Ausbildung der Mitarbeiter bezahlt, bekommt einen Teil der Kurskosten (und beim AMS bei längeren Ausbildungen einen Teil der Personalkosten) refundiert. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn ist erforderlich. Für die Ausbildungsmaßnahme gelten bestimmte Ansprüche. Die Details dazu finden Sie hier:

Details sind hier zu finden:

Qualifizierungsförderung des Landes Kärnten für Beschäftigte (ab 1.7.2020)

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte