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Hochkonjunktur bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen!

Lesedauer: 1 Minute

03.10.2023

Derartige Fragestellungen sind leider ein Dauerbrenner! Derzeit herrscht aber Hochkonjunktur und täglich gibt es Anfragen von Mitgliedsbetrieben, die von Rechtsanwälten abgemahnt werden, weil sie auf Ihrer Homepage oder ihren Social-Media-Kanälen fremde Fotos oder Texte verwendet haben.

Grundsätzlich ist das Urheberrecht ein Schutzrecht, dass die berechtigten Interessen der Urheber schützt. Ein Urheber ist beispielsweise die Person, die das Foto gemacht hat oder der Verfasser eines Textes.

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen, Werbetexte oder Pläne sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützte Werke.

Der Urheber erwirbt mit der Schaffung des Werks sämtliche Urheberrechte, ohne dass es einer Registrierung oder eines Copyrightvermerkes „©“ bedarf.

Das Urheberrecht gilt selbstverständlich auch im Internet und solche Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern können wirklich teuer werden! 

In der Praxis ist es kein Problem, Texte und Fotos, die im Internet gefunden werden, einfach für eigene Zwecke zu verwenden, aber auch Urheber können sehr einfach überprüfen, ob in ihre Rechte eingegriffen wird. 

Wer in Urheberrechte eingreift, trägt immer das Risiko, dass der tatsächliche Urheber einen Rechtsanwalt beauftragt, eine Abmahnung zu machen oder eine Klage einzubringen.

Der Urheber kann Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, ein angemessenes Entgelt und Schadenersatzansprüche geltend machen. Im Fall der erfolgreichen Klage kann er sogar die Veröffentlichung des Urteils in einer Tageszeitung fordern, was ebenfalls sehr teuer werden kann.

Bei sogenannten Immaterialgüterrechtsstreitigkeiten sind die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren auf Grund des Streitwertes von bis zu EUR 43.200 sehr hoch.

Verwenden Sie daher keine Bilder, Texte oder Cartoons, ohne dafür berechtigt zu sein!

Da Verstöße gegen das Urheberrecht nicht von einem konkreten Verschulden abhängen, ist in erster Linie immer der Inhaber der Homepage sogar dann verantwortlich, wenn eine andere Firma die Seite programmiert hat. Er kann dann aber Schadenersatzansprüche gegen den tatsächlichen „Täter“ stellen

Vorsicht:  Gerade bei Texten oder Bilder, die gratis zur Verfügung gestellt, müssen die Nutzungsbedingungen genau eingehalten werden, um Urheberrechte nicht zu verletzen. 

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