Schwindelformulare - Augen auf
Mitglieder informieren uns, dass neue Schwindelformulare im Umlauf sind. Es wird für eine Orts-/Stadtkarte und einen Eintrag beim WAP Mediendienst geworben. In beiden Fällen werden Unternehmen zuerst angerufen und bei diesen Telefonaten wird behauptet, dass ein bestehender Vertrag gekündigt werden soll. Wenn man die dubiosen Formulare aber genau liest, wird klar, dass es sich um neue Verträge handelt, die beim WAP Mediendienst EUR 4.784,00 für zwei Jahre und bei der Orts-/Stadtkarte sogar EUR 5.394,00 für drei Jahre kosten. Unterschreiben Sie niemals solche Formulare, ohne zu überprüfen, ob es tatsächlich einen Grundvertrag gibt und wer ihr Geschäftspartner ist. In Zweifelsfällen rufen Sie einfach beim Rechtsservice der Wirtschaftskammer Kärnten an.
Der WIHG - Wirtschaftsdienst für Industrie, Handel und Gewerbe verschickt nach Änderungen im Firmenbuch Rechnungen, die den Eindruck erwecken, dass es sich um verpflichtende Firmenbuchgebühren handelt. Auch hier liegt ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vor und die Schwindel-Rechnung muss selbstverständlich nicht bezahlt werden.