Zusatzkollektivvertrag Bauindustrie, Baugewerbe (Spezialisten) Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2021

Gültigkeit:
1.5.2021 - 30.4.2022
Gilt für:
Wien

 Zusatzkollektivvertrag
        (Spezialisten)

     vom 3. Dezember 1956

in der Fassung vom 1. Mai 2021

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Bau Wien und dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, anderseits.

                     I.

Maurer, wenn sie länger als die auf einen Arbeitstag entfallende regelmäßige Arbeitszeit mit einer der nachfolgenden Arbeiten beschäftigt sind, erhalten

Lohnkategorienpro Stunde
ab 1.5.2021
in Euro
1.für Arbeiten an Fassaden (alte und neue Schauflächen)
Dies gilt nicht für Arbeiten an Feuermauern, Hof- und Lichthofflächen, sofern für die Herstellung des Feinputzes Schleif- bzw. Wellsand und keine Schablone verwendet wird
16,99
2.für Putzarbeiten an Innenflächen mit Ausnahme von Wiederherstellungsarbeiten, deren geschlossenes Flächenausmaß 5 m² nicht erreicht
a) für Glattstukkaturung
(auch an Hängedecken)
16,99
b) für Stukkaturerarbeiten
(Weißarbeiten) an Decken und Wänden
16,99
c) Maurer, welche mit der Schablone ausgeführte Profilzüge, Zierverputz und hartgeglätteten Wand- oder Deckenverputz herstellen, erhalten eine Qualifikationszulage von 30 Prozent auf den kollektivvertraglichen Stundenlohn des Stukkateurs.
Für die Ausführung der Grundarbeiten, die Anbringung von Putzträgern sowie die Ausführung sonstiger Arbeiten, die den unter c) angeführten Arbeiten vorangehen, besteht kein Anspruch auf die Qualifikationszulage.
3.für die Herstellung von Trennungswänden (nichttragenden Wänden) aus Leichtbaustoffen sowie für die Herstellung von Verkleidungen unter Anwendung von Ka-Be-Platten, Heraklith, Korksteinplatten usw.16,99
4.für das Auftragen und die Bearbeitung von Kunststeinen15,57

Hilfsarbeiter, die als Helfer für die in diesem Punkt genannten Maurer herangezogen werden, erhalten den Helferlohn, wenn sie gleichfalls länger als die auf einen Arbeitstag entfallende Arbeitszeit beschäftigt sind.

                    II.

Maurer erhalten für die Dauer der Beschäftigung als 

Beschäftigung als  1.5.2021 in Euro
Platten- und Fliesenleger 16,21
Rohrleger 17,63
Isolierer (Wärme-, Kälte- und Schallschutz) 16,52
Leitergerüster 17,13
Steinholz-, Estrich- und Terrazzoleger 15,57

                    III.

Die angeführten Stundenlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages treten mit 1. Mai 2021 in Kraft.


Wien, am 8. April 2021

Landesinnung Bau Wien

DI Mario Watz

Landesinnungsmeister

Andreas Ruby

Landesinnungsgeschäftsführer


Fachverband der Bauindustrie

Mag. Michael Steibl

Geschäftsführer

Österreichischer Gewerkschaftsbund 
Gewerkschaft Bau-Holz

Abg. z. NR Josef Muchitsch

Bundesvorsitzender

Mag. Herbert Aufner

Bundesgeschäftsführer