Berechnungsbeispiele zum Kollektivvertrag für Reisebüros 2022

Gilt für:
Österreichweit

Mitarbeiter/in mit Überzahlung 

KV-Mindestgehalt per März 2022: 1.800 Euro (Verwendungsgruppe C/4. Dienstjahr)
Überzahlung: 200 Euro
Ist-Gehalt per März 2022: 2.000 Euro

Erhöhung KV-Mindestgehalt per 1.4.2022: 1.800 + 2,9 % = 1.852,20 Euro
Entspricht einer Erhöhung von 52,20 Euro
Davon können 50 % = 26,10 Euro auf die 200 Euro Überzahlung angerechnet werden. Überzahlung neu: 174 Euro (gerundet)

Ist-Gehalt per 1.4.2022: 1.852 (KV Neu) + 174 (Überzahlung) = 2.026 Euro

Mitarbeiter/in mit Überzahlung und Reformbetrag

Gemäß Kollektivvertrag (Abschnitt XVIII., Teil C) unterliegt der Reformbetrag den vollen KV-Erhöhungsbeträgen und ist lediglich auf Vorrückungen voll einrechenbar.  

KV-Mindestgehalt per März 2022: 2.310 Euro (Verwendungsgruppe D/14 Dienstjahr)
Reformbetrag: 191 Euro7
Überzahlung 200 Euro
Ist-Gehalt per März 2022: 2.701 Euro  

Erhöhung KV-Mindestgehalt per 1.4.2022: 2.310 + 2,9 % = 2.376,99
Entspricht einer Erhöhung von 66,99 Euro
Davon können 50 % = 33,50 Euro auf die 200 Euro Überzahlung angerechnet werden.
Überzahlung neu daher: 167 Euro (gerundet) 

Erhöhung Reformbetrag per 1.4.2022: 191 + 2,9 % = 197 Euro (gerundet) 

Ist-Gehalt per 1.4.2022: 2.377 (KV Neu) + 197 (Reformbetrag) + 167 (Überzahlung) = 2.741 Euro

Mitarbeiter/in mit Überzahlung und Vorrückung zum selben Stichtag

Gemäß Abschnitt XVIII. Ziffer 13 des Kollektivvertrags ist die Grundlage für die Berechnung der Aufrechterhaltung der Überzahlung das Monatsgehalt vor dem Inkrafttreten des neuen Gehaltsabkommens (ohne Sonderzahlungen). In diesem Fall daher das Gehalt per 31.3.2022. Daher erfolgt zuerst die Gehaltserhöhung inkl. Aufrechterhaltung der Überzahlung gemäß Kollektivvertragsabschluss und anschließend die Vorrückung.  

KV-Mindestgehalt per März 2022: 1.800 Euro (Verwendungsgruppe C/7. Dienstjahr)
Überzahlung: 200 Euro
Ist-Gehalt per März 2022: 2.000 Euro

Erhöhung KV-Mindestgehalt per 1.4.2022: 1.800 + 2,9 % = 1.852,20 Euro
Entspricht einer Erhöhung von 52,20 Euro
Davon können 50 % = 26,10 Euro auf die 200 Euro Überzahlung angerechnet werden.
Überzahlung neu: 174 Euro (gerundet) 

Ist-Gehalt per 1.4.2022 vor der Vorrückung: 1.852 (KV Neu) + 174 (Überzahlung) = 2.026 Euro  

Vorrückung auf Dienstjahr 8 mit 1.935 Euro Mindestgehalt. Die Erhöhung von 83 Euro aufgrund der Vorrückung kann zu 100 % eingerechnet werden. 

Ist-Gehalt per 1.4.2022: 1.935 (KV Neu) + 91 (Überzahlung) = 2.026 Euro

Mitarbeiter/in mit Überzahlung und Reformbetrag und Vorrückung zum selben Stichtag

Gemäß Abschnitt XVIII. Ziffer 13 des Kollektivvertrags ist die Grundlage für die Berechnung der Aufrechterhaltung der Überzahlung das Monatsgehalt vor dem Inkrafttreten des neuen Gehaltsabkommens (ohne Sonderzahlungen). In diesem Fall daher das Gehalt per 31.3.2022. Daher erfolgt zuerst die Gehaltserhöhung inkl. Aufrechterhaltung der Überzahlung gemäß Kollektivvertragsabschluss und anschließend die Vorrückung.

Gemäß Kollektivvertrag (Abschnitt XVIII., Teil C) unterliegt der Reformbetrag den vollen KV-Erhöhungsbeträgen und ist lediglich auf Vorrückungen voll einrechenbar.

KV-Mindestgehalt per März 2022: 2.310 Euro (Verwendungsgruppe D/15. Dienstjahr)
Reformbetrag: 191 Euro
Überzahlung 200 Euro
Ist-Gehalt per März 2022: 2.701 Euro

Erhöhung KV-Mindestgehalt per 1.4.2022: 2.310 + 2,9 % = 2.376,99
Entspricht einer Erhöhung von 66,99 Euro
Davon können 50 % = 33,50 Euro auf die 200 Euro Überzahlung angerechnet werden.
Überzahlung neu daher: 167 Euro (gerundet) 

Erhöhung Reformbetrag per 1.4.2022: 191 + 2,9 % = 197 Euro (gerundet) 

Ist-Gehalt per 1.4.2022 vor der Vorrückung: 2.377 (KV Neu) + 197 (Reformbetrag) + 167 (Überzahlung) = 2.741 Euro 

Vorrückung auf Dienstjahr 16 mit 2.583,00 Euro Mindestgehalt (entspricht + 206 Euro).

  • Die Erhöhung (206 Euro) kann auf den Reformbetrag (197 Euro) voll angerechnet werden (Reformbetrag neu: 0 Euro).
  • Die restliche Erhöhung (206 – 197 = 9 Euro) kann auf die Überzahlung voll angerechnet werden (Überzahlung neu: 158 Euro). 

Ist-Gehalt per 1.4.2022: 2.583 (KV Neu) + 0 (Reformbetrag) + 158 (Überzahlung) = 2.741 Euro.