Heimarbeitsgesamtvertrag Gablonzer Warenerzeuger, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2022

Gilt für:
Österreichweit

Heimarbeitsgesamtvertrag
Der Gablonzer Warenerzeuger
Gewerbe und Handwerk

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie und der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Produktionsgewerkschaft (Pro-Ge), anderseits.

§ 1 Geltungsbereich

Der Heimarbeitsgesamtvertrag gilt:

1. Räumlich: Für das ganze Bundesgebiet der Republik Österreich.

2. Fachlich: Für alle Betriebe der vertragschließenden Arbeitgeberorganisationen, die ganz oder überwiegend Waren nach Gablonzer Art herstellen.

3. Persönlich: Für alle in den Betrieben beschäftigten Heimarbeiter/-innen.

§ 2 Mindestlöhne

Den in Heimarbeit Beschäftigten gebühren folgende Mindestlöhne:

a.)für das Fädeln und Bündeln von unbearbeiteten Perlen (Rohware), für das Schürfen, Fädeln, Knüpfen, Ketteln und Überziehen von sonstigen Perlen, für das Aufnähen von Glas- und Kunststoffknöpfen (Ösenknöpfe und Dreher), das Aufnähen von Schließen und die Erzeugung von Rosenkränzen, sowie für die Bearbeitung von Bijouteriewaren aus Kunststoff und Glas, wie Broschen, Ohrclipse, Lockenwickler, für das Einbrennen von Glassteinen, Mechaniken und Korallen, für das Abzwicken von Perlen und Knöpfen, für das Kleben und Formen von Kunststoffteilen usw., für die Erzeugung von Bijouterie- und Schmuckwaren (insbesondere Fassen, Kitten und Einklopfen von Glas­steinen) und Industriemalerei, sowie Ketteln von Lusterbestandteilen
EUR 7,17 brutto  
b.)für Lötarbeiten (wie Zusammensetzen und Löten von Metallteilen) im Rahmen der unter Punkt a.) angeführten Erzeugung und für andere Lötarbeiten  EUR 7,48 brutto

§ 3 Lohnänderung 

Die Vertragspartner kommen überein, dass für die Heim­arbeiter/-innen mit 1.1.2022 der Abschluss des "Kollektiv­vertrages der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie" vom 1.1.2022 Geltung erlangt. 

Die Mindestlöhne nach § 2 lit a.) betragen 71 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des "Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie", mindestens EUR 7,17 brutto. 

Die Mindestlöhne nach § 2 lit b.) betragen 78 % der Lohngruppe III (nach 6 Monaten) des "Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie". 

Weiters wird vereinbart, dass in Zukunft jeweils der Abschluss des "Kollektivvertrages für Arbeiter der Gablonzer Waren­erzeuger Gewerbe und Industrie" auch für den Heimarbeits­gesamtvertrag Geltung hat.  

§ 4 Unkostenzuschlag und Aufwandsentschädigung

Die in Heimarbeit Beschäftigten erhalten auf die errechneten Stückentgelte einen Unkostenzuschlag von 10 Prozent. Wenn die in Heimarbeit Beschäftigten bei der Durchführung der Lötarbeit die erforderlichen Materialien (Lot, Dissousgas, Sauerstoff, usw.) selbst beistellen, ist zusätzlich eine Aufwandsent­schädigung von 15 Prozent zu gewähren. Der Unkostenzuschlag und die Aufwandsentschädigung sind gesondert auszuweisen.

§ 5 Nachtarbeit

Wenn vom Auftraggeber Lieferfristen angeordnet werden, die die Durchführung von Nachtarbeit notwendig machen, so ist die Heimarbeit in der Zeit von 20:00 bis 22:00 mit 50 % und von 22:00 bis 06:00 mit 100 % Zuschlag zu entlohnen.

Für Jugendliche gelten die jeweils in Kraft stehenden gesetz­lichen Bestimmungen.

§ 6 Begünstigungsklausel

Bestehende höhere Entgelte bleiben durch diesen Heimarbeits­gesamtvertrag unberührt.

§ 7 Wirksamkeitsbeginn 

Der Wirksamkeitsbeginn dieses Heimarbeitsgesamtvertrages wird mit 1.1.2022 festgesetzt. Die Laufzeit dieses Heimarbeits­gesamtvertrages richtet sich nach dem "Kollektivvertrag für Arbeiter der Gablonzer Warenerzeuger Gewerbe und Industrie".

Mit Wirksamwerden dieser Vereinbarung tritt der Heimarbeits­gesamtvertrages vom 1.0.1997 sowie alle vorhergehenden Fassungen außer Kraft. 


Wien, am 29.12.2021


FACHVERBAND DER GLASINDUSTRIE ÖSTERREICHS

Der Obmann:

DI Johann Eggerth e.h.

Der Geschäftsführer:

MMag. Alexander Krissmanek e.h.

BUNDESINNUNG DER KUNSTHANDWERKE

Der Bundesinnungsmeister:

Wolfgang Hufnagl e.h.

Der Geschäftsführer:

Mag. Erwin Czesany e.h.

Die Verhandlungsleiterin:

Mag. Claudia Aichhorn e.h.

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Produktionsgewerkschaft

Der Bundesvorsitzende:

Rainer Wimmer e.h.

Der Bundessekretär:

Peter Schleinbach e.h.

Der Sekretär:

Franz Stürmer e.h.