Kündigungsfristen Arbeiter, Rechtslage ab 1.7.2021
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Kündigungsfristen Arbeiter – neue Rechtslage ab 1.7.2021
Ab 1.7.2021 gelten neue Fristen und Termine für Kündigungen von Arbeitern. Die Kündigungsfristen und die Kündigungstermine werden an das Angestelltengesetz angeglichen.
Aus heutiger Sicht stellt sich die Rechtslage für Kündigungen von Arbeitern durch den Arbeitgeber, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden, wie folgt dar:
Arbeitgeberkündigung | ||
---|---|---|
Rechtslage bis 30.6.2021 | Rechtslage ab 1.7.2021 | |
Kündigungstermine: Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Dienstverhältnisses. | Ende der Arbeitswoche | Fünfzehnter oder Monatsletzter |
Kündigungsfristen: Mit dem auf den Kündigungsausspruch (Achtung: Zugang der Kündigung) folgenden Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ende des Arbeitsverhältnisses. | im 1. Beschäftigungsjahr: | im 1. und 2. Dienstjahr: |
nach 1-jähriger Beschäftigung: | nach dem 2. Dienstjahr: | |
nach 5-jähriger Beschäftigung: | nach dem 5. Dienstjahr: | |
nach 9-jähriger Beschäftigung: 6 Wochen | nach dem 15. Dienstjahr: 4 Monate | |
nach 22-jähriger Beschäftigung: | nach dem 25. Dienstjahr: | |
Probezeit: Während der Probezeit kann das DV ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes aufgelöst werden. | Schriftliche Vereinbarung, max. 4 Wochen | Erster Monat gilt als Probezeit |
Rechtsquelle: | § 16 KV | § 1159 ABGB und § 16 KV |
Aus heutiger Sicht stellt sich die Rechtslage für Kündigungen von Arbeitern durch den Arbeitnehmer, die nach dem 30.06.2021 ausgesprochen werden, wie folgt dar:
Arbeitnehmerkündigung | ||
---|---|---|
Rechtslage bis 30.6.2021 | Rechtslage ab 1.7.2021 | |
Kündigungstermine: Der Kündigungstermin ist der letzte Tag des Dienstverhältnisses. | Ende der Arbeitswoche | Fünfzehnter oder Monatsletzter |
Kündigungsfristen: Mit dem auf den Kündigungsausspruch (Achtung: Zugang der Kündigung) folgenden Tag beginnt die Kündigungsfrist zu laufen. Die Kündigungsfrist ist die Zeit zwischen Kündigungsausspruch und Ende des Arbeitsverhältnisses. | im 1. Beschäftigungsjahr: 1 Woche | 1 Monat oder günstigere Vereinbarung für AN |
nach 1-jähriger Beschäftigung: 2 Wochen | ||
nach 5-jähriger Beschäftigung: 3 Wochen | ||
nach 9-jähriger Beschäftigung: | ||
nach 22-jähriger Beschäftigung: | ||
Probezeit: Während der Probezeit kann das DV ohne Einhaltung von Fristen und Terminen und ohne Angabe eines Grundes aufgelöst werden. | Schriftliche Vereinbarung, max. 4 Wochen | Erster Monat gilt als Probezeit |
Rechtsquelle: | § 16 KV | § 1159 ABGB und § 16 KV |
Erstellt von der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter
Stand: November 2020
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