Information neue Kündigungsfristen bzw. Kündigungstermine für Arbeiter/innen in Speditionen und Lagereibetrieben ab 1.10.2021

Gilt für:
Österreichweit

Der Gesetzgeber hat bereits 2017 die Angleichung der Rechte der Arbeiter an die der Angestellten im Parlament beschlossen. Die Vereinheitlichung bei Dienstverhinderung und Krankenstand ist bereits in Kraft. Mit 1.10.2021 tritt nun auch die Angleichung der Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Arbeiter an jene der Angestellten in Kraft.

Ab dem 1.10.2021 kann die Arbeitgeberkündigung somit nur mehr unter Einhaltung der auch für die Angestellten geltenden längeren Kündigungsfristen ausgesprochen werden.

Zwischen den Sozialpartnern konnte hinsichtlich der Kündigungstermine folgende Einigung erzielt werden:

Für Kündigungen, die ab 1.10.2021 ausgesprochen werden, gilt als vereinbart, dass das unbefristete Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unter vorheriger Einhaltung der gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsfristen zu jedem Fünfzehnten oder Letzten eines Kalendermonats aufgelöst werden kann. 


Achtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Änderungen im Kollektivvertrag erst mit Unterschrift der KV-Partner bzw. entsprechender Hinterlegung und Veröffentlichung ab dem angeführten Anwendungszeitpunkt Gültigkeit haben.