Kollektivvertrag zum Gehaltsabschluss für Angestellte und sonstige Dienstnehmer ausländischer Luftverkehrsgesellschaften gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Österreichweit

Abschlussprotokoll 

Kollektivvertragsabschluss 2018 der ausländischen Airlines 

Abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Fachverband der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtsunternehmungen, Berufsgruppe Luftfahrt einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier andererseits für die bei Ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich beschäftigten Angestellten und sonstigen Dienstnehmern. 

Die KV-Partner stimmen überein, dass die erfolgte Reform des gegenständlichen KVs als Ziel die Flexibilisierung und nicht eine Einsparung hatte.

1. Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter der Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2018 um 1,75 % maximal bis zur Stufe 6 erhöht.

2. Zusätzlich werden 1,75 % der Gehaltssumme derjenigen Angestellten, die derzeit ein Gehalt unter dem Endwert der Stufe 6 beziehen, gemäß den Richtlinien laut §19 des KV individuell maximal bis zur Stufe 6verteilt.

3. Die Stufen der Gehaltstabelle werden mit 1.1.2018 um 2,0 % angehoben. Für den Abschluss 2019 sehen die KV-Partner keine Anhebung der Tabelle vor.

4. Die Istgehälter der Angestellten, die derzeit ein Gehalt auf Stufe 6 beziehen, werden mit 1.1.2018 um 2,0 % erhöht. 

5. Die KV Partner bewerten die aus den Stufensprüngen des KV alt entstandenen Kosten mit durchschnittlich 1,2 % jährlich. Dieser %satz ist für 2018 bereits in den Beträgen unter den Punkten 1 und 2 enthalten und wird für die Jahre 2019 – 2021 festgeschrieben und bereits als Teil des Abschlusses gesetzt. Für die Zeit ab 2022 wird der %satz evaluiert und neu bewertet und bleibt Teil der jährlichen Abschlüsse. 

6. Die Erhöhung wird mit 1.1.2018 wirksam. 

7. Die Auszahlung der oben genannten Erhöhungen erfolgt bis spätestens 30.4.2018. 

8. Per Betriebsvereinbarung kann vereinbart werden, einen Saldo von bis zu 24 Plus – oder Minusstunden in den nächsten Durchrechnungszeitraum zu übertragen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann diese Vereinbarung auch auf Einzelvertragsbasis erfolgen

9. Dieser Abschluss gilt für den Zeitraum vom 1.1.2018 - 31.12.2018. 

10. Die Verhandlungen für 2019 sollen im 4ten Quartal 2018 aufgenommen werden. 

Kollektivvertrag für die Angestellten und sonstigen Dienstnehmer der ausländischen Luftverkehrsgesellschaften in Österreich, Gehaltstabelle 1.1.2018 

Senioritätsstufe VG 1 VG 2 VG 3 VG 4 VG 5 VG 6 VG 7
Stufe 1
(Minimum)
1.576,06 1.637,79 1.893,80 2.157,94 2.505,21 2.913,48 3.401,56
Stufe 2 1.759,67 1.821,41 2.109,71 2.406,95 2.797,68 3.263,53 3.812,86
Stufe 3 2.037,31 2.057,36 2.363,28 2.699,41 3.146,15 3.674,64 4.292,17
Stufe 4 2.292,50 2.386,80 2.774,15 3.178,52 3.712,99 4.335,77 5.050,72
Stufe 5 2.557,02 2.663,20 3.102,79 3.559,84 4.160,91 4.845,88 5.649,99
Stufe 6 (Maximum)   2.975,62 3.474,48 3.988,73 4.649,86 5.419,68 6.324,16