Information zum KV-Abschluss für Angestellte im Metallgewerbe 2020

Gilt für:
Österreichweit

Bei den Mindest- und Ist-Gehältern wurde eine Erhöhung um 2,40 % ausverhandelt, lediglich in der Verwendungsgruppe I, 1. Und 2. Verwendungsgruppenjahr, wurde das Mindestgehalt mit 1.500,-- Euro festgesetzt.

Lehrlingsentschädigungen, Sondervergütung gem. § 6RKV und Reiseaufwandsentschädigungen (ausgenommen Kilometergeld) steigen um 2,40 %.

Das Ergebnis im Detail: 

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter

  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter in der Verwendungsgruppe I, im 1. und 2. Verwendungsgruppenjahr auf € 1.500,--,
  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI um 2,40 %,
  • Erhöhung der Mindestgrundgehälter in der Meistergruppe um 2,40 %.

2. Erhöhung der IST-Gehälter in

  • Erhöhung der IST-Gehälter in den Verwendungsgruppen I bis VI um 2,40 %,
  • Erhöhung der IST-Gehälter in der Meistergruppe um 2,40 %.

3. Sondervergütung

Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV um 2,40 %.

4. Reiseaufwandsentschädigung

Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld) um 2,40 %.

5. Lehrlingsentschädigungen

Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen um 2,40%.

6. Rahmenrechtliche Änderungen

Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2020: Keine

Wirksamkeit ab 1.1.2020