KV-Abschluss für Arbeitnehmer/innen der Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien 2021

Gilt für:
Wien

Ab 1.1.2021 gelten für die Mitarbeiter der Wiener Sauna-, Solarien- und Bäderbetriebe neue Löhne.

Die Kollektivvertragslöhne werden mit Wirkung von 1.1.2021 um 1,5 % auf die Beträge lt. untenstehender Lohntabelle angehoben.

Die Überzahlung auf den KV-Lohn bleibt in unveränderter Höhe aufrecht. Stichtag für die Ermittlung der Höhe der Überzahlung ist der 30. November 2020.

Neue Kollektivvertragslöhne

  Monatslohn
1. Spezialfacharbeiter € 2.012,88
2. Facharbeiter € 1.936,98
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter € 1.900,24
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) € 1.836,56
5. Solarienwart € 1.829,44
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 1.760,67

Diese Beträge sind Bruttobeträge.

Wie sind die Erhöhungen vorzunehmen?

Arbeitnehmer, die einen kollektivvertraglichen Lohn beziehen, erhalten ab 1.1.2021 den entsprechenden neuen (oben abgedruckten) kollektivvertraglichen Lohn.

Bei Arbeitnehmern, die einen überkollektivvertraglichen Lohn beziehen, wird die zum 30.11.2020 bestehende Überzahlung zum neuen Mindestlohn hinzugezählt.