Information zum Kollektivvertragsabschluss für Fahrschulen 2021

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertragsabschluss 2021
Kollektivvertrag für die Angestellten in den Fahrschulen Österreichs

Die Kollektivvertragsparteien beschließen folgende Änderungen:

1. Fahrlehrer, Fahrschullehrer
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Fahrschullehrer um € 40 (durchschnittlich 1,55 Prozent) und der Fahrlehrer um € 40 (durchschnittlich 1,61 Prozent), d.h. für FSL und FL gesamt durchschnittlich 1,58 Prozent

2. Büroangestellte
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter der Büroangestellten
mit einfacher kaufmännischer Tätigkeit um € 40 (durchschnittlich 1,95 Prozent), mit schwieriger kaufmännischer Tätigkeit um € 40 (durchschnittlich 1,81 Prozent), d.h. für alle Büroangestellten gesamt durchschnittlich 1,88 Prozent

3. Bürolehrlinge
Bürolehrlinge erhalten eine Lehrlingsentschädigung in folgender Höhe:
im 1. Lehrjahr € 670
im 2. Lehrjahr € 855
im 3. Lehrjahr € 1220

Diese Werte ergeben eine durchschnittliche Erhöhung um 2,38 Prozent.

4. Diese Zulagen werden um 20 Cent auf folgende Beträge erhöht:

A, A1, A2 oder F: .... € 3,50 
C, C1: ..................... € 2,70
C1E oder CE: ......... € 3,70
D oder D1: ............. € 3,20
Rollstuhlfahrer: ..... € 2,70

Diese Zulagen werden im Durchschnitt um 6,9 Prozent erhöht.

5. Ist-Gehälter der Fahrlehrer, Fahrschullehrer und der Büroangestellten werden um 1,7 Prozent erhöht.

6. Zusatz zum Urlaubszuschuss/Weihnachtsremuneration:

  • FSL/FL: ................... € 77
  • Büroangestellte: ..... € 67
  • Lehrling: ................. € 42

7. Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab 1. April 2021.

8. Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. April 2021 in Kraft