Information zum KV-Abschluss Werbung und Marktkommunikation Wien 2021

Gilt für:
Wien

Die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Wien und der Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA vereinbaren:

1. Mindestgrundgehälter

Mit Wirkung ab 1.1.2021 (Laufzeit 12 Monate) werden die Mindestgrundgehälter (§ 20) in allen Verwendungsgruppen jeweils unter Aufrundung auf den nächsthöheren 10 Cent-Betrag,

2. Lehrlingseinkommen

Die Lehrlingseinkommen werden mit Wirkung ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht. 

3. Tag- und Nächtigungsgelder (§ 4 Zusatz-KV)

Tag- und Nächtigungsgelder werden mit Wirkung ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht.

4. Nachtarbeitszulagen (§ 6)

Die Zulage für Nachtarbeit wird mit Wirkung ab 1.1.2021 um 1,5 % erhöht. 

5. Geltungsbeginn 

Die Vereinbarung gilt ab 1.1.2021.