Kollektivvertrag Gehaltsabschluss Lederwaren-, Kofferindustrie, Angestellte, gültig ab 1.6.2018

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag

abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh andererseits. 

Artikel I.

Der Kollektivvertrag gilt

räumlich: für alle Bundesländer der Republik Österreich 

fachlich: für alle Mitgliedsfirmen (und selbständigen Betriebsabteilungen) der Lederwaren- und Kofferindustrie*), innerhalb des Fachverbandes Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie, einschließlich der Ledertreibriemen- und technischen Lederartikelindustrie sowie der Handschuhindustrie. 

*) (vormals Leder verarbeitenden Industrie)

Für alle Mitgliedsfirmen, die gleichzeitig auch einem anderen als dem vorgenannten Fachverband oder einer anderen Berufsgruppe angehören, ist in Zweifelsfällen   die Vertragszugehörigkeit einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachverbänden oder Berufsgruppen und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, festzustellen. Bei dieser Feststellung   ist davon auszugehen, welcher Produktionszweig überwiegend ausgeübt wird

persönlich: für alle jene, dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991 in der jeweils gültigen Fassung anzuwenden ist.

Artikel II.

Ist – Gehaltserhöhung

(1) Das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der/des Angestellten - bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum - ist mit Wirkung ab 1. Juni 2018 um 2,25 % (gerundet auf den nächsten vollen Euro) zu erhöhen. 

(2) Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z. B. Provisionsbezüge, Mindestgarantie bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw., bleiben unberührt.

Artikel III.

Mindestgrundgehaltsordnung

(1) Die ab 1. Juni 2018 geltenden Mindestgrundgehälter ergeben sich aus der im Anhang beigefügten Gehaltsordnung.

(2) Nach Durchführung der Ist-Gehaltserhöhung gem. Art. II ist zu überprüfen, ob das tatsächliche Gehalt dem jeweils neuen, ab 1. Juni 2018 geltenden Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, dass es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht.

Artikel IV.

Überstundenpauschalien 

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Vorschriften der Art. II oder III effektiv erhöht. 

Artikel V. 

Änderung des Rahmenkollektivvertrages für Angestellte der Lederwaren- und Kofferindustrie 

Der § 18 lit a) des Rahmenkollektivvertrages wird wie folgt geändert: Die monatliche Lehrlingsentschädigung für Lehrlinge im Sinne des § 2 Ziffer Abs 1 RKV beträgt ab 1. Juni 2018: 

Tabelle I.Tabelle II.
1. Lehrjahr ........572,00753,00
2. Lehrjahr ........753,001.007,00
3. Lehrjahr ........1.007,001.248,00
4. Lehrjahr*) .....1.351,001.452,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.6.1991 nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.    

*) Gilt nur für Lehrlinge im Lehrberuf Technischer Zeichner auf Grund der ab 1. September 1988 geltenden Ausbildungsvorschriften. 

Artikel VI.

Wirksamkeitsbeginn 

Die Artikel II. – V. gelten ab 1. Juni 2018.


Wien, 17. Mai 2018

FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE

Obmann:

Ing. Manfred Kern

Geschäftsführerin:

 Mag. Eva Maria Strasser  


FACHVERBAND DER TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie

Vorsitzender:

Komm.Rat Joseph Lorenz

Berufsgruppenleiterin:

Barbara Withalm 


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Vorsitzender:

Wolfgang Katzian

Geschäftsbereichsleiter:

Karl Dürtscher


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende:

Perrine Palombo 

Wirtschaftsbereichssekretär:

Bernd Kulterer