Kollektivvertrag Stickereiwirtschaft Vorarlberg, Angestellte, gültig ab 1.1.2019

Gültigkeit:
1.1.2019 - 31.12.2019
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für die Angestellten der Vorarlberger Stickereiwirtschaft vom 12. Mai 2004, in der Fassung vom 1. Jänner 2019 

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg - Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits. 

Art. I  Geltungsbereich 

räumlich: für das Bundesland Vorarlberg; 

fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe Vorarlberger Stickereiwirtschaft 

persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Angestellten sowie für kaufmännische Lehrlinge  

Art. II Ist-Gehaltserhöhung 

1. Es wird empfohlen, das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten) – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – mit Wirkung 1. Jänner 2019 zu erhöhen.

2. Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z. B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert.  

Art. III Gehaltstabellen  

1. Die Gehaltsansätze in den Gehaltstabellen des Kollektivvertrages – Anhang 3 zum § 16 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter – werden in der VG I um 2,50 %, VG II um 2,40 %, VG III +2,30 % und VG IV +2,20 % erhöht und auf ganze Euro aufgerundet (Anhang).  

2. Die Lehrlingsentschädigungssätze in allen Lehrjahren werden um 2,50 %, aufgerundet auf ganze Euro, erhöht. 

3. Danach ist zu prüfen, ob das tatsächliche Monatsgehalt dem neuen (ab 1. Jänner 2019 geltenden) Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, daß es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht. 

Art. IV Überstundenpauschalien 

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Regelung der Art. II  oder III effektiv erhöht.  

Art. V Wirksamkeitsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft. 


Lustenau, 10.12.2018


Wirtschaftskammer Vorarlberg
Berufsgruppe der Vorarlberger Stickereiwirtschaft

Obmann

Markus Riedmann

Geschäftsführer

Mag. Andreas Staudacher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Geschäftsbereichsleiter
Interessenvertretung

Karl Dürtscher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzende

Perrine Palombo

Wirtschaftsbereichssekretär

Bernd Kulterer

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Region Vorarlberg

Regionalvorsitzender

Willy Oss

Regionalgeschäftsführer

Bernhard Heinzle


Anhang A

Gehaltsordnung

  gültig ab 1.1.2019
       Vorarlberger
 Stickereiwirtschaft
             in Euro

VerwendungsgruppeI.II.III.IV.
im 1. + 2. Verwendungsgruppenjahr1.567,001.945,002.555,003.277,00
nach 2 Verwendungsgruppenjahren1.662,002.062,002.675,003.423,00
nach 4 Verwendungsgruppenjahren1.759,002.181,002.790,003.571,00
nach 6 Verwendungsgruppenjahren1.853,002.302,002.909,003.714,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren1.947,002.421,003.026,003.863,00
nach 10 Verwendungsgruppenjahren2.044,002.539,003.145,004.007,00
Lehrlingsentschädigung gültig ab 1. Jänner 2019
1. LehrjahrEUR 609,-
2. LehrjahrEUR 797,-
3. LehrjahrEUR 1.063,-
4. LehrjahrEUR 1.419,-