Kollektivvertrag Stickereiwirtschaft Vorarlberg, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gültigkeit:
1.1.2022 - 31.12.2022
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für die Angestellten der Vorarlberger Stickereiwirtschaft vom 12. Mai 2004, in der Fassung vom 1. Jänner 2022

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg - Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits. 

Art. I Geltungsbereich 

räumlich: für das Bundesland Vorarlberg; 

fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe Vorarlberger Stickereiwirtschaft 

persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Angestellten sowie für kaufmännische Lehrlinge  

Art. II Ist-Gehaltserhöhung 

1. Es wird empfohlen, das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten) – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – mit Wirkung 1. Jänner 2022 zu erhöhen.

2. Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z.B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert.

Art. III. Gehaltstabellen

1. Die Gehaltsansätze in den Gehaltstabellen des Kollektivvertrages - Anhang 3 zum § 16 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter werden in allen Verwendungsgruppen um 2,70 % erhöht und auf ganze Euro aufgerundet (Anhang).

2. Die Lehrlingseinkommen in allen Lehrjahren werden um 2,70 %, aufgerundet auf ganze Euro, erhöht.

3. Danach ist zu prüfen, ob das tatsächliche Monatsgehalt dem neuen (ab 1. Jänner 2022 geltenden) Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, daß es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht.

Art IV. Überstundenpauschalien

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Regelung der Art. II oder III effektiv erhöht.

Art. V. Wirksamkeitsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2022 in Kraft.


Feldkirch, 17.12.2021


Wirtschaftskammer Vorarlberg
Berufsgruppe der Vorarlberger Stickereiwirtschaft

Obmann

Markus Riedmann

Geschäftsführer

Mag. Andreas Staudacher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer

Karl Dürtscher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Wirtschaftsbereichsvorsitzender

Thomas Schwab

Wirtschaftsbereichssekretär

Mag. Albert Steinhauser

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Region Vorarlberg

Regionalvorsitzender

Friedrich Dietrich

Regionalgeschäftsführer

Bernhard Heinzle


Anhang A

Gehaltsordnung

gültig ab 1.1.2022
Vorarlberger
Stickereiwirtschaft
in Euro

Verwendungsgruppe I II III IV
im 1.+ 2. Verwendungsgruppenjahr 1.668,00 2.071,00 2.721,00 3.489,00
nach 2 Verwendungsgruppenjahren 1.770,00 2.196,00 2.848,00 3.644,00
nach 4 Verwendungsgruppenjahren 1.873,00 2.323,00 2.971,00 3.801,00
nach 6 Verwendungsgruppenjahren 1.973,00 2.452,00 3.098,00 3.953,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren 2.073,00 2.578,00 3.222,00 4.114,00
nach 10 Verwendungsgruppenjahren 2.177,00 2.704,00 3.350,00 4.267,00
Lehrlingseinkommen gültig ab 1. Jänner 2022
1. Lehrjahr650,00 Euro
2. Lehrjahr850,00 Euro
3. Lehrjahr1.133,00 Euro
4. Lehrjahr1.511,00 Euro