Information Kollektivvertragsabschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2018

Gilt für:
Österreichweit

Der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

  • eine Erhöhung der Gehälter der Angestelltender industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
    • KV +2,85 %, Mindestbetrag EUR 50 pro Monat
    • IST +2,70 %, Mindestbetrag EUR 50 pro Monat
  • sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnender industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
    • KV +2,85%, Mindestbetrag EUR 11,55 pro Woche (EUR 50 pro Monat)
    • IST +2,70%, Mindestbetrag EUR 11,55 pro Woche (EUR 50 pro Monat)

vereinbart.

Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 26. Februar 2018 und bei monatlicher Lohnzahlung zum Termin 1. März 2018 wirksam.

Lohnabschluss PROPAK Industrie

1. Lohntabellen

In der Beilage übermitteln Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.

2. Nachtschichtzuschlag

Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 36,01. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

3. Schmutzzulage

Die Schmutzzulage gemäß §10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 5,63. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

4. Betriebserfahrungszulage

Die Betriebserfahrungszulage wird um 2,70 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 9,58 und für sonstige Arbeiter € 7,02 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.

5. Lehrlingsentschädigungen

Die Lehrlingsentschädigungen für gewerbliche Lehrlinge wurden der Höhe nach an die kaufmännischen Lehrlinge angeglichen und sind auf Monatsbasis umgerechnet. Die Gliederung in Tabelle I und II (für Lehrlinge über 18 Jahre oder mit Reifeprüfung) wurde ebenfalls übernommen. Ebenso wurden die Bestimmungen über die Vorlehreanalog zu den kaufmännischen Lehrlingen übernommen. Die Lehrlingsentschädigungen betragen nunmehr:

ab 1. März 2018 Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 622,70 € 825,77
2. Lehrjahr € 825,77 € 1.109,30
3. Lehrjahr € 1.109,30 € 1.379,85
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) € 1.491,01 € 1.603,87
Vorlehre € 715,71

6. Heimarbeiter-Löhne

Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:

  ab 1. März 2018
für Kartonagenheimarbeiter € 287,64
für Papierkonfektionsarbeiter € 263,46
für Lampenschirmheimarbeiter € 301,90
für Wellpappeheimarbeiter € 296,27

7. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 26. Februar 2018 und bei monatlicher Abrechnung mit 1. März 2018 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingsentschädigungen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.
Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

8. Rahmenrecht

a) Anrechnung von Karenzzeiten:

Karenzen, die ab dem 1. März 2018 beginnen, werden im Ausmaß von bis zu insgesamt höchstens 36 Monaten für

  • die Bemessung der Kündigungsfrist,
  • die Dauer des Krankenentgeltes,
  • die Urlaubsdauer,
  • die Abfertigung (alt),
  • die Betriebserfahrungszulage und
  • die Dienstjubiläen

angerechnet.

Soweit Karenzurlaube nach den bisher geltenden Bestimmungen zum jeweiligen Höchstmaß angerechnet wurden, erfolgt keine weiter Anrechnung innerhalb des Dienstverhältnisses.

b) Betriebserfahrungszulage:

Jene ArbeiterInnen, die bei der Einführung der Betriebserfahrungszulage mit 1. März 1992 aufgrund der Übergangsregelungen des §10 Abs. 4 eine niedrigere Zahl an Betriebserfahrungszulagen erhalten, als der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit ohne diese Übergangsregelungen entspräche, erhalten mit Wirksamkeit 1. März bzw. 26. Februar die entsprechende Anzahl von Betriebserfahrungszulagen nach der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit.

c) Dienstreiseregelung:

Für ArbeiterInnen werden die Regelungen folgender Angestellten-KV übernommen:

  • Zusatzkollektivvertrag über Reiseaufwandsentschädigung
  • Zusatzkollektivvertrag über die Entsendung zu Auslandsdienstreisen.

Die Reiseaufwandsentschädigung (Taggeld, Nachtgeld) steht zu wie folgt:

ArbeiterInnen der Lohngruppen Taggeld Nachtgeld Volle Reiseaufwandsentschädigung
(Tag- u. Nachtgeld)
26.2.2018 bzw. 1.3.2018
mindestens
LG 3 - 6 € 44,77 € 24,82 € 69,59
LG 1 - 2 € 44,77 € 26,21 € 70,98

9. Erläuterungen

  • Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
    Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
    Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
    Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnereinheiten angegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

  • Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.
    Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38).
    Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in den Lohntabellen in Zehnstundeneinheiten angegeben. Die für die Lohnverrechnung benötigte Zulage pro Stunde ergibt sich mittels Division durch 10 bzw. Verschiebung des Kommas um eine Stelle nach links.

Wochen-und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum.


Gehaltsabschluss PROPAK Industrie

1. Gehaltsordnung

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2018 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.

2. Lehrlingsentschädigung

Die monatliche Lehrlingsentschädigung wird um 2,9 % angehoben und beträgt:

  Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 622,70 € 825,77
2. Lehrjahr € 825,77 € 1.109,30
3. Lehrjahr € 1.109,30 €  1.379,85
4. Lehrjahr € 1.491,01 €  1.603,87

Die monatliche Lehrlingsentschädigung für eine Vorlehre gem. § 33 Abs. 4 Rahmenkollektivvertag beträgt € 715,71.

3. Rahmenrecht

a) Reiseaufwandsentschädigung:

Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 2,7 % erhöht und betragen:

Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld
1.3.2018
Nachtgeld
1.3.2018
Volle Reiseaufwands- entschädigung
(Tag- u. Nachtgeld)
1.3.2018
  mindestens
I bis III und MI € 44,77 € 24,82 € 69,59
IV, IVa, M II und M III € 44,77 € 26,21 € 70,98
V, Va € 48,87 € 26,21 € 75,08
VI € 55,85 € 26,21 € 82,06

b) Anrechnung von Karenzzeiten:

Karenzen, die ab dem 1. März 2018 beginnen, werden im Ausmaß von bis zu insgesamt höchstens 36 Monaten für

  • die Bemessung der Kündigungsfrist,
  • die Dauer des Krankenentgeltes,
  • die Urlaubsdauer,
  • die Abfertigung (alt),
  • die Anrechnung als Verwendungsgruppenjahre und
  • die Dienstjubiläen

angerechnet.

Soweit Karenzurlaube nach den bisherigen Bestimmungen zum jeweiligen Höchstmaß angerechnet wurden, erfolgt keine weitere Anrechnung innerhalb des Dienstverhältnisses.

c) Urlaub für begünstigte Behinderte:

Die Regelung im Arbeiter-KV, wonach die aufgrund des Invalideneinstellungsgesetzes (neu: Behinderteneinstellungsgesetzes) bzw. Opferfürsorgegesetzes beschäftigten Arbeitnehmer Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von 3 Werktagen haben, werden auch für Angestellte übernommen.

4. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2018 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings-und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.

Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.