Lohn-/Gehaltsordnung Bäder, Sauna- und Solarienbetriebe Wien, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig ab 1.1.2021

Gilt für:
Wien

 Kollektivvertrag
gültig ab 1.1.2021 


abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie der Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft VIDA andererseits.

§ 1 Geltungsbereich

1. räumlich: Für das Gebiet des Bundeslandes Wien.

2. fachlich: Für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe.

3. persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer/-innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

§ 2 Lohnabkommen 

  Monatslohn
1. Spezialfacharbeiter   € 2.012,88
2. Facharbeiter   € 1.936,98
3. Bademeister mit Kurs/angelernter Facharbeiter   € 1.900,24
4. Badewart (Saunawart, Beckenwart) € 1.836,56
5. Solarienwart € 1.829,44  
6. Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter € 1.760,67

Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen:

Lohngruppe 1: Spezialfacharbeiter

Tätigkeiten im Bereich Wasseraufbereitung, Haustechnik, Regeltechnik, Chlorgasanlage, Betriebselektriker  

Lohngruppe 2: Facharbeiter

Ausgelernter Beruf mit Gesellenbrief bzw. Lehrabschlussprüfung lt. Berufsausbildungsgesetz und zumindest teilweiser Einsatz im erlernten Beruf. 

Lohngruppe 3: Bademeister mit Kurs/Angelernte Facharbeiter

Bademeister mit Kurs: Erforderliche Ausbildung nach dem Bäderhygienegesetz (mindestens Rettungsschwimmer) für Wassertiefe ab 1,60 m und Tätigkeiten der Lohngruppe 4 und 6.

Angelernte Facharbeiter: Aufgabenstellung wie Lohngruppe 2, jedoch keine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes.

Lohngruppe 4: Badewart (Saunawart, Beckenwart)

Saunawart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Saunabereich, Dampfbädern, Niedertemperaturkammern, Whirlpools und Tauchbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Beckenwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht, Bassinaufsicht, 1. Hilfe, Reinigung im Bereich Schwimmbecken und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 5: Solarienwart

Solarienwart: Betreuung sowie Gästeaufsicht und Reinigung im Solarienbereich und Tätigkeiten der Lohngruppe 6. 

Lohngruppe 6: Kabinenwart, Reinigungskräfte, Hilfsarbeiter 

Kabinenwart und Reinigungskräfte: Reinigung im Garderobebereich, Dusch- und WC-Anlagen, Gästebetreuung (Auskünfte etc.). Überwiegend mit Flächenreinigung beschäftigt (keine Aufsicht, keine Gästebetreuung).

Hilfsarbeiter (Hausarbeiter): Einfache Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten sowie Grünflächenbetreuung, winterliche Betreuung etc.

§ 3 Erhöhung der Überzahlungen

Die zum 30.11.2020 bestehenden Überzahlungen (Differenz zwischen KV-Mindestlohn und tatsächlich ausbezahltem Lohn) bleiben aufrecht.

§ 4 Begünstigungsklausel

Bestehende für Arbeitnehmer günstigere Betriebs- bzw. Einzelvereinbarungen bleiben unberührt. 

§ 5 Geltungsbeginn

Dieser Kollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und hat eine Gültigkeitsdauer bis 31. Dezember 2021.


Wien, am 3.12.2020

Für die
Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Der Fachgruppenobmann:

Univ. Prof. Dr. Günther Wiesinger

Der Fachgruppengeschäftsführer:

Mag. Oswald Bacovsky


Für die
Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe
1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1

Die Fachgruppenobfrau:

KommR Gerti Schmidt

Die Fachgruppengeschäftsführerin:

Mag. Johanna Fangl


Für die
Gewerkschaft vida, Johann Böhm-Platz 1, 1020 Wien

Vorsitzender:

Roman Hebenstreit

Bundesgeschäftsführer:

Bernd Brandstetter


Fachbereichsvorsitzender:

Gerald Mjka

Fachbereichssekretärin:

Farije Selimi