Lohnordnung Film- und Musikwirtschaft (Nichtfilmschaffende), Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2020

Gültigkeit:
1.1.2020 - 31.12.2020
Gilt für:
Österreichweit

b) Lohntabelle:

Lohngruppe I monatlich €stündlich €
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung.
Weiters jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren ab dem 4. Monat Betriebszugehörigkeit. Bis zum 3. Monat erhalten diese jugendlichen Mitarbeiter 75 % dieser Lohngruppe I
1656,21 9,57
Lohngruppe II
Arbeitnehmer mit bestimmter Verantwortung: Arbeitnehmer, die entsprechende Arbeitserfahrung und  Verantwortung haben 1671,28 9,66
Lohngruppe III
Arbeitnehmer  mit Zweckausbildung:
Arbeitnehmer, mit einer Zweckausbildung und entsprechender Arbeitserfahrung und Verantwortung.
1744,65 10,08
Lohngruppe IV
Qualifizierte Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Arbeitnehmer mit einer längeren Zweckausbildung, großen Arbeitserfahrungen und dementsprechende Verantwortung 1889,28 10,93
Lohngruppe V
Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung mit großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit im Regelfall selbständig aus.
2087,42 12,07
Lohngruppe VI
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit sehr großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit selbständig aus.
Bei entsprechender Weiterbildung u. Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe V nach 6 Jahren in die Lohngruppe VI umgestuft werden
2320,04 13,41
Lohngruppe VII
Besonders qualifizierte Facharbeiter:
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit hervorragenden Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung in Vorarbeitertätigkeit.
Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe VI nach 6 Jahren in die Lohngruppe VII umgestuft werden
2413,7713,95

c) Lehrlingsentschädigungen

1. Lehrjahr ..........    678,67
2. Lehrjahr .......... 851,41
3. Lehrjahr .......... 1118,07
4. Lehrjahr .......... 1558,86

d) SEG-Zulagen

Schmutzzulage ................ 0,59
Erschwerniszulage .......... 0,59
Gefahrenzulage ................ 0,87

e) Diäten

Es gelten jeweils die amtlichen steuerfreien Pauschalsätze für Tagesdiäten und Nachtgeld

f) Messegeld

täglich .......... 30,21

g) Kilometergeld

Es gilt jeweils das geltende amtliche Kilometergeld

h) Kleiderpauschale

per anno .......... 82,64