Lohnordnung Fleischer Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2020

Gültigkeit:
1.7.2020 - 30.6.2021
Gilt für:
Steiermark

Lohntarif


abgeschlossen zwischen der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Fleischer, 8010 Graz, Körblergasse 111-113 einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, andererseits. 

I. Geltungsbereich 

a) räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Steiermark

b) fachlich: für alle Betriebe, der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, die  dem Berufszweig Fleischer, Kleinverkäufer von frischem Fleisch, Wildbret, Geflügeleinzelhändler, Klassifizierung von Schlachtkörpern Steiermark angehören.

c) persönlich: für alle ArbeitnehmerInnen, einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge 

II. Geltungstermin 

Dieser Lohnvertrag tritt mit 1. Juli 2020 in Kraft.

III. Lohnsätze

  Brutto Monatslohn
Lohnkategorie Euro
1. Facharbeiter/in (Wurster/in, Salzer/in, Ausschneider/in Selcher/in) in Betrieben mit mehr als 2000 kg Wurstfleisch pro Woche; Partieführer/in 2.596,33
2.  Facharbeiter/in, Ausbeinler/in, Schmalzer/in 2.390,42
3. Facharbeiter/in nach dem 2. Berufsjahr; Maschinist/in, Heizer/in, Stockarbeiter/in, Professionist/in, Kraftfahrer/in 2.241,35
4.  Facharbeiter/in im 2. Berufsjahr 2.126,90
5.  Facharbeiter/in im 1. Berufsjahr 1.894,64
6.  Angelernte/r Arbeitnehmer/in 1.833,14
7.  Arbeitnehmer/in 1.762,17
8. Arbeitnehmer/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 7; Reinigungspersonal 1.537,49
9.  Ladner/in nach dem 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in 1.762,17
10. Ladner/in im 1. und 2. Jahr der Tätigkeit als Ladner/in 1.581,00
11. Ladner/in – Anfänger/in in den ersten 3 Monaten, danach Kat. 10 1.527,00

Stundenlohn = Monatslohn : 4,33 : 40; der Stundenlohn wird auf 4-Nachkommastellen ausgewiesen.

IV. Lehrlingsentschädigungen: FleischerInnen/Fleischverarbeitung  

Lehrlingsentschädigungen pro Monat brutto
1. Lehrjahr € 746,15
2. Lehrjahr € 952,13
3. Lehrjahr € 1.268,77
4. Lehrjahr (Doppellehre) € 1.346,82

Die Lehrlingsentschädigungen, wie sie in der Lohntafel für Arbeiter enthalten sind, gelten nur für Lehrlinge des bisherigen Lehrberufes Fleischer/innen und für das neugeschaffene Berufsbild Fleischverarbeitung, nicht aber für den Lehrberuf Fleischverkauf. Für den Lehrberuf Fleischverkauf gelten die monatlichen Sätze, wie sie im Kollektivvertrag des Gewerbes für Angestellte unter "Lehrlingsentschädigung" angeführt sind.

Zuschlag für Aushilfskräfte: Aushilfen unter einer Woche erhalten 20 % Aufschlag auf den Lohn in allen angeführten Lohnkategorien.

V. Angelernte ArbeitnehmerInnen

Angelernten Arbeitnehmer(n)innen gebührt nach insgesamt 1-jähriger Tätigkeit in einem oder mehreren der folgenden Bereiche 

a) Facharbeit in der Fleischzerlegung oder

b) Wurst abfüllen (ausgenommen Handfüller) oder

c) Wurst abdrehen bzw. Wurst abbinden oder

d) Schlachtarbeiten

für die Zeit der weiteren tatsächlichen Ausübung einer dieser Tätigkeiten eine Zulage von 5 % zum kollektivvertraglichen Lohn, wobei die Höhe der Zulage nach insgesamt 2-jähriger Tätigkeit auf 10 % ansteigt.
Bereits bestehende innerbetriebliche Besserstellungen aus diesem Titel werden angerechnet.

VI. Zehrgelder

Alle ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes oder einer Filiale Arbeitsverrichtungen durchzuführen haben, erhalten folgende Vergütungen:

a) Bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 6 Stunden ........ täglich Euro 10,51

b) bei einer ununterbrochenen betriebsbedingten Abwesenheit vom Betrieb von mehr als 9 Stunden ........ täglich Euro 18,57   

ArbeitnehmerInnen, die außerhalb des Betriebes beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb oder in einer Filiale des Betriebes während der betrieblichen Mittagszeit haben, erhalten eine Vergütung von Euro 7,11, nicht zusätzlich zu a) und b). Günstigere Regelungen bleiben aufrecht.

VII. Dienstalterszulage

  Zulage zum Monatslohn
Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr € 29,30
Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr € 44,31
Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr € 58,40
Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr € 77,08

Achtung: DAZ-Stundensatz = monatliche DAZ : 4,33 : 40. 

Diese Dienstalterszulage hat Entgeltcharakter und ist daher bei der Berechnung von Urlaubsentgelt, Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration, Krankengeldzuschuss, Abfertigung, sowie bei der Berechnung von Zulagen und Zuschlägen zu berücksichtigen.

Sofern bereits betriebliche Dienstaltersregelungen bestehen, sind diese auf die gegenständliche Vereinbarung anzurechnen. Allenfalls günstigere Regelungen bleiben jedoch aufrecht. 

VIII. Sätze für Kost und Quartier

Die Kost- und Quartiersätze bleiben unverändert.

IX. Parallelverschiebung 

Außerhalb der Kollektivverträge wurde der Gewerkschaft wieder zugesagt, dass in einem Schreiben bestätigt wird, dass der Lohnvertrag eine Laufzeit von 12 Monaten hat.
Die Mitgliedsbetriebe werden angehalten, die vereinbarten Eurobeträge auf die tatsächlich bezahlten Löhne aufzustocken (Parallelverschiebung).

 

WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK
Sparte Gewerbe und Handwerk
LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
Berufszweig Fleischer

Ing. Josef Moßhammer

Innungsmeister des
Berufszweiges Fleischer

Heinz Regula

Landesinnungsmeister
der Lebensmittelgewerbe

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer


ÖSTERREICHISCHEGEWERKSCHAFTSBUND 
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Erwin A. Kinslechner

Sekretär


Graz, 10. Juli 2020