Lohnordnung Konditoren Burgenland, Arbeiter/innen, gültig ab 1.9.2020

Gültigkeit:
1.9.2020 - 30.4.2021
Gilt für:
Burgenland

Zusatzkollektivvertrag (Lohnvertrag)

abgeschlossen zwischen der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe, Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), 7000 Eisenstadt, Robert-Graf-Platz 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft  PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt: 

a) räumlich: Für das Bundesland Burgenland.

b) fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe, deren Inhaber Mitglieder der Landesinnung Burgenland der Lebensmittelgewerbe Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker) sind.

c) persönlich: Für alle in diesem Betrieb beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

II. Wirksamkeit 

Dieser Kollektivvertrag (Lohnvertrag) tritt am 1. September 2020 in Kraft und gilt bis 30. April 2021. Mit Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages tritt für dessen Geltungsbereich der bisher geltende Lohnvertrag vom 8. Mai 2019 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Der Stundenlohn ergibt sich aus dem Monatslohn dividiert durch 167.

LohnkategorieMonatslohn EURO
1. Partieführer(in)1.900,00
2. Zuckerbäcker(in)
a) nach dem 2. Gesellen(innen)jahr1.831,00
b) im 2. Gesellen(innen)jahr1.692,00
c) im 1. Gesellen(innen)jahr1.505,00
d) Gesellen(innen) während der Behaltepflicht1.453,00
3. Professionist(in), Kraftfahrer(in) und qualifizierte Arbeiter(in)1.669,00
4. Hilfskraft in der Produktion ausgenommen Reinigungskräfte1.467,00
5. Sonstige Arbeiter(in)1.452,00
6. Servierer(in) und Ladner(in)
a) im 1. Jahr der Praxis1.413,00
b) nach dem 1. Jahr der Praxis1.444,00
c) nach dem 2. Jahr der Praxis1.471,00
LehrlingsentschädigungMonatslohn EURO
im 1. Lehrjahr ......................470,00
im 2. Lehrjahr ......................627,00
im 3. Lehrjahr ......................790,00

IV. Tiefkühlzulage

Arbeiter und Arbeiterinnen, die vom/von der Arbeitgeber/Arbeitgeberin mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen betraut und hierbei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn der Aufenthalt in diesen innerhalb eines Arbeitstages mehr als 1,5 Stunden beträgt. Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt täglich Euro 9,00.

V. Begünstigungsklausel

Es wird empfohlen, bei Überzahlungen die kollektivvertragliche Euroerhöhung an die Arbeiter und Arbeiterinnen weiterzugeben. 

VI. Mindestlohn

Die Vertragspartner kommen überein, die Sozialpartnervereinbarung zu Euro 1.500,00 Brutto-Monatslohn in Etappen bis inklusive 1.5.2021 umzusetzen.


Eisenstadt, am 7. Juli 2020

LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE
BERUFSZWEIG KONDITOREN (ZUCKERBÄCKER) FÜR DAS BURGENLAND

Thomas Hatwagner

Landesinnungsmeister der
Lebensmittelgewerbe

Erich Lendl

Innungsmeister
Konditoren

Mag. Claudia Scherz

Innungsgeschäftsführerin


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Gerhard Riess

Sekretär