Sonderkollektivvertrag Öffnungszeiten für Arbeiter/innen im Handel für den 8.12.2020

Gilt für:
Österreichweit

Sonderkollektivvertrag für Handelsarbeiterinnen/Handelsarbeiter

Covid-19 Sonderbestimmungen zu Öffnungszeit am 8. Dezember 2020

Bedingt durch den Lockdown vom 15. November bis 6. Dezember 2020, der auch den Handel in weiten Bereichen betroffen hat, sowie der weiterhin kritischen Lage durch die Covid-19-Pandemie und zur Entflechtung der Kundenströme wird eine einmalige Sonderregelung für die Erweiterung der Öffnungszeiten in der Vorweihnachtszeit 2020 getroffen.

Ergänzend zum bestehenden Kollektivvertrag für die Arbeiter/innen im Handel und dessen Geltungsbereich sowie zur Verordnung gemäß § 14 ARG vom Dezember 2020 gelten folgende zusätzliche kollektivvertragliche Bestimmungen für folgende Tage:

8. Dezember 2020:

Am 8. Dezember ist die Beschäftigung von Arbeiter/innen unter Anwendung der Bestimmungen des "ABSCHNITT X. RUHETAGE, Abs. 2 Sonderbestimmungen für Arbeitsleistungen am 08. Dezember" in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr zulässig.

Abweichend zu 2.3. ist in Folge der Ausnahmesituation auf Grund der Covid-Krise die Ankündigung der Arbeitsleistung bis zum 04.12.2020 möglich. Das Ablehnungsrecht (Freiwilligkeit der Arbeitsleistung) der Arbeitnehmerin bleibt davon unberührt.

Abweichend zu 2.5. gebührt für Arbeitsleistungen bis zu 5 Stunden in Zeitausgleich im Ausmaß von 5 Stunden. Für darüberhinausgehende Arbeitsleistungen gebührt ein Zeitausgleich im Ausmaß von 10 Stunden. Die Regelungen für die Konsumation des Zeitausgleiches bleiben unverändert. Wenn die Öffnungszeit den Zeitraum von 10:00 bis 18:00 Uhr nicht überschreitet, gilt weiterhin 2.5. des Kollektivvertrages für die Arbeiter/innen im Handel.

Die Arbeitszeit von 18:00 bis 19:00 Uhr ist als Überstunde mit einem 100%igen Zuschlag abzugelten.


WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH

Der Obmann:

Dr. Rainer Trefelik

Die Spartengeschäftsführerin:

Mag. Iris Thalbauer


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT VIDA

Der Vorsitzende:

Roman Hebenstreit

Der Bundesgeschäftsführer:

Bernd Brandstetter