th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Einfuhrumsatzsteuer Kroatien

Fristen für eingeführte Boote mit EU-Flagge

Mit der „Einfuhr“ von Booten nach Kroatien gibt es nach wie vor Probleme, da ursprünglich die zuständigen kroatischen Behörden (Zoll, Steuer, Verkehrsministerium) die entsprechende EU-Richtlinie falsch gedeutet und allen Bootseigner (mit EU-Flagge) eine Übergangsfrist bis zum 01.04.2014 gelassen haben. Am 14.1.2014 erhielt unser Außenwirtschaftscenter Zagreb die Information, dass andere Fristen für vorübergehend eingeführte Boote mit EU-Flagge gelten. Genauere Informationen dazu und die Aufstellung aller Dokumente, die als Nachweis für die bereits entrichteten Abgaben in der EU dienen, finden Sie auf der Web-Seite des kroatischen Hauptzollamtes.  

Eine Verlängerung der ursprünglichen Frist der vorübergehenden Einfuhr (vor dem 01.07.2013) ist für Boote mit EU-Flagge NICHT möglich. 

Die Unterbrechung der vorübergehenden Einfuhr – durch Verlassen kroatischer Hoheitsgewässer – bezieht sich nur auf Boote, die Flaggen aus Drittstaaten haben.  

Weitere Informationen hierzu hat unser Außenwirtschaftscenter in Zagreb.

Stand: