Ist mein Fahrzeug Privat- oder Betriebsvermögen?
Das Überwiegensprinzip regelt diese Frage und erklärt wie viel Kilometergeld Ihnen zusteht.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen halten. Steuerrechtlich gilt das Überwiegensprinzip: mehr oder weniger als 50 % betriebliche/private Nutzung.

Befindet sich Ihr Fahrzeug im Betriebsvermögen (d.h. mehr als 50 % betriebliche Nutzung), sind die tatsächlichen Kosten abzüglich eines Privatanteils anzusetzen und die Anschaffungskosten sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 50 % befindet sich Ihr Fahrzeug im Privatvermögen und es können wahlweise das km-Geld, oder aber die tatsächlichen anteiligen betrieblichen Kosten angesetzt werden.
Die tatsächlichen Kosten: Betriebsvermögen
Alle Kfz-Kosten (wie z.B. Abschreibung, Versicherung, Reparatur, Treibstoff oder auch Leasingraten) werden als Aufwand in die Buchhaltung aufgenommen (siehe Punkt c. Vorsteuerabzug). Private Nutzung vermindert anteilsmäßig den gesamten Kfz-Aufwand.
Kilometergelder: Privatvermögen
Sie können in diesem Fall durch selbst berechnetes Kilometergeld (0,42 Euro/km) Ihren Gewinn vermindern. KM-Gelder enthalten keine Umsatzsteuer.
Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch ergeben 48.000 km, davon 24.000 betrieblich gefahrene Kilometer (24.000 km x 0,42 Euro = 10.080,– Euro Fahrtkosten).
Diverse Fahrzeugtypen erhalten einen unterschiedlich hohen Betrag an Kilometergeld.
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro |
Personen- und Kombinationskraftwagen | 0,42 |
Zuschlag für mitbeförderte Person | 0,05 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
Fahrrad | 0,38 |