Mitgliedschaft
Wie werde ich Mitglied der ARGE proEthik
Mitgliedschaft gemäß § 4.1. der Satzungen der ARGE:
Die ARGE hat 3 Arten von Mitgliedern: Trägerorganisationen, ordentliche Mitglieder und außerordentliche Mitglieder:
- Trägerorganisationen
sind alle Körperschaften öffentlichen Rechts nach dem WKG, die durch besonderes Engagement und Leistung wirtschaftlicher oder ideeller Beiträge die Einrichtung und das Bestehen der ARGE erst ermöglichen. - Ordentliche Mitglieder
sind alle Mitglieder der ARGE, die gemäß WKG Mitglieder der Wirtschaftskammern sind. - Außerordentliche Mitglieder
sind alle sonstigen physischen oder juristischen Personen, die ein Interesse an der Verwirklichung der Ziele der ARGE bekunden.
Die Anmeldeformulare finden Sie unter den Downloads.