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Schiffsführerpatent

Befähigungsausweise (Führerscheine) für Motorboote

Binnengewässer

Schiffe und Boote dürfen auf Binnengewässern nur mit entsprechender Befähigung selbständig geführt werden. Dazu ist – abgesehen von bestimmten Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent) – ein Befähigungsausweis (Führerschein) erforderlich, dieser wird nach dem erfolgreichen Ablegen der entsprechenden Schiffsführerprüfung ausgestellt.

Die verschiedenen Arten von Befähigungsausweisen

Kapitänspatent - Schifferpatent für die Binnenschiffahrt B

Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern. 

Kapitänspatent - Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbständigen Führung von Fahrzeugen jeder Art und Größe auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Schiffsführerpatent - 20 m

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

Schiffsführerpatent - 20 m - Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Schiffsführerpatent - 10 m

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Wasserstraßen und sonstigen Binnengewässern.

Schiffsführerpatent - 10 m - Seen und Flüsse

Berechtigung zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen mit einer Länge bis zu 10 m auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Schiffsführerpatent - Raft

Berechtigung zur selbständigen Führung von Rafts auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.

Ausnahmen (Schiffsführung ohne Patent)

Einen Befähigungsausweis benötigen nicht:

  • ausländische Führer von ausländischen Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schiffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren, wenn sie einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis besitzen und dies in zwischenstaatlichen Abkommen vereinbart ist
  • ausländische Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden ausländischen Befähigungsausweis oder ein nach den Empfehlungen der Europäischen Wirtschaftskommission (ECE) ausgestelltes Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen besitzen
  • Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren
  • Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuermänner
  • Führer von Beibooten von Fahrzeugen
  • Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW, außer die Fahrzeuge dienen der gewerbsmäßigen Schiffahrt oder Schulungszwecken
  • Führer von Ruderfahrzeugen, ausgenommen die Führer von Rafts und die Führer von sonstigen Ruderfahrzeugen, die der gewerbsmäßigen Schiffahrt dienen
  • Führer von Flößen, außer die Flöße dienen der gewerbsmäßigen Schiffahrt oder Schulungszwecken
  • Führer von Fahrzeugen des Bundesheeres, denen nach dessen Dienstvorschriften ein Befähigungsausweis erteilt wurde
  • Führer von Segelfahrzeugen.

Achtung!

Eigene Bestimmungen gelten für den Bodensee und den Alten Rhein von seiner Mündung bis zur Straßenbrücke Rheineck-Gaissau. Auskünfte über die auf diesen Gewässern geltenden Vorschriften erteilt die Bezirkshauptmannschaft Bregenz, Seestraße 1, 6900 Bregenz unter der Telefonnummer 05574/49510.

Wichtig!

Da sich immer wieder Änderungen hinsichtlich der Bestimmungen ergeben, sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden (siehe Kontaktadressen auf den entsprechenden Seiten dieser Website) oder aber bei einer guten Schiffsführerschule nach dem letzten Stand erkundigen.

Sehr gute Informationen gibt es auch auf der Homepage der Obersten Schiffahrtsbehörde im Verkehrsministerium unter www.bmv.gv.at/vk unter "Schiffahrt".

Küstengewässer

In Österreich können amtliche Befähigungsausweise (Internationale Zertifikate) für Motoryachten und Segelyachten über gute Schiffsführerschulen erworben werden:

  • Befähigungsausweis Küstenfahrt (Fahrtbereich 2 – 20 Seemeilen)
  • Befähigungsnachweis Küstennahe Fahrt (Fahrtbereich 3 – 200 Seemeilen)
  • Befähigungsausweis Weltweite Fahrt (Fahrtbereich 4)

Die Prüfungen zu diesen Internationalen Zertifikaten können nur von damit betrauten Prüfungsorganisationen abgenommen werden und beinhalten einen theoretischen und einen praktischen Teil.

Nähere Auskünfte erteilen die Schiffsführerschulen. Details können auch der Homepage der VIA-Donau unter https://www.viadonau.org/sicherheit/internationale-jachtscheine entnommen werden.

Für die kroatische Küste können auch Befähigungsausweise in Kroatien erworben werden, oft ohne jegliche Praxis. Diese gelten, sofern es nicht spezielle bilaterale Abkommen gibt, aber für österreichische Staatsbürger nur für kroatische Gewässer.