Was sind die Voraussetzungen für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Das wichtigste zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und die geltenden Aufzeichnungspflichten.

Was sind die Voraussetzungen?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist die einfachste Form, Ihren Gewinn zu ermitteln. Dabei zeichnen Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben nach dem Zufluss- und Abflussprinzip auf.
Als UnternehmerIn können Sie diese Form der Aufzeichnung allerdings nur wählen
- wenn Sie in einem Kalenderjahr weniger als 1.000.000,– Euro einnehmen oder
- wenn Sie in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils weniger als 700.000,– Euro einnehmen.
Grundlage sind die „Umsatzerlöse“ = Beträge aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen abzüglich Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer.
Ihr/e BilanzbuchhalterIn oder BuchhalterIn informiert Sie gerne über
- Ausnahmen von der Einnahmen-Ausgabenrechnung nach dem Unternehmensgesetzbuch (wie z. B. bei Kapitalgesellschaften oder Angehörigen der freien Berufe) und über
- Vorteile der freiwilligen Buchführung und Bilanzierung (auch ohne Überschreitung der Umsatzgrenzen).
Neu gegründete EPU haben im ersten Wirtschaftsjahr in jedem Fall die Möglichkeit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die Bearbeitung Ihrer Belege kostet viel Zeit: Setzen Sie auf Outsourcing als Bestandteil zeitgemäßer Unternehmensführung – nützen Sie die Kompetenz Ihres Rechnungswesenpartners/Ihrer Rechnungswesenpartnerin! So gewinnen Sie Zeit und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, z. B. neue KundInnen akquirieren.
Welche weiteren Aufzeichnungspflichten bestehen?
- Wareneingangsbuch: chronologischer Eintrag aller Wareneingänge und Eingangsrechnungen mit Datum und Rechnungsbetrag.
- Anlagenverzeichnis: Wenn Sie auch Betriebsanlagen wie größere Maschinen, PKW etc. haben, tragen Sie diese in ein eigenes Verzeichnis ein.
- Des Weiteren entbindet Sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht von der Einzelaufzeichnungs- und Registrierkassenpflicht.
Möchten Sie weitere Infos zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung? Dieses Video hilft Ihnen weiter:
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