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Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?

Mit welchen Geldleistungen Sie bei Krankenstand rechnen können, lesen Sie hier. 

Anspruch_auf_Krankengeld
© rh2010 / Adobe Stock
Als UnternehmerIn erhalten Sie seit 1.1.2013 ein Krankengeld bei lang andauernder Krankheit.

Anspruchsberechtigt sind Sie, wenn die Aufrechterhaltung Ihres Betriebes von Ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig keinen (EPU) oder weniger als 25 MitarbeiterInnen beschäftigen.

Neu seit 1.7.2018: Der Anspruch besteht rückwirkend ab dem 4. Tag, falls der Krankenstand mindestens 43 Tage dauert (bis längstens 20 Wochen).

Die Geldleistung beträgt 32,12 Euro täglich und wird jährlich valorisiert. Die Unterstützungsleistung ist als Betriebseinnahme zu versteuern.

Höchstbezugsdauer sind 20 Wochen für ein und dieselbe Krankheit; nach dem Ausschöpfen dieses Zeitraums entsteht ein neuer Anspruch für ein und dieselbe Krankheit erst wieder, wenn in der Zwischenzeit mindestens 26 Wochen einer den Anspruch auf Unterstützungsleistung eröffnenden gesetzlichen Krankenversicherung oder einer sonstigen gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Für Sie erreicht: Die WKÖ hat somit eine langjährige Forderung – bessere soziale Absicherung für Selbstständige bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit – erfolgreich umgesetzt.