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Was bringt mir der Gewinnfreibetrag?

Über die Vorteile und den Unterschied zwischen Grundfreibetrag und investitionsbedingten Gewinnfreibetrag erfahren Sie hier. 

Gewinnfreibetrag
© industrieblick / Adobe Stock
Als Äquivalent für die steuerbegünstigten Sonderzahlungen (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) bei DienstnehmerInnen, wurde im Jahr 2010 der Gewinnfreibetrag für selbstständig Tätige eingeführt.

Der Gewinnfreibetrag unterteilt sich in den

  • Grundfreibetrag (bis zu einem Gewinn von 30.000,– Euro
  • Investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (für Gewinne, die 30.000,– Euro übersteigen
    WKO-Erfolgstipps-Gewinnfreibetrag
    © WKO

Der Grundfreibetrag ermöglicht, dass 13 % (1) des errechneten Gewinnes, maximal 3.900,– Euro, zusätzlich als Betriebsausgabe angesetzt werden können, um damit die Steuerbemessungsgrundlage zu verringern.

(1) Erhöhung des Grundfreibetrags auf 15 % ab Jänner 2022

Beispiel
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanz ergibt einen Gewinn von 24.000,– Euro. Davon werden 13 % (3.120,– Euro) abgezogen, dies ergibt einen steuerpflichtigen Gewinn von 20.880,– Euro.

Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag können Sie zusätzlich nutzen, wenn Ihr Gewinn 30.000,– Euro übersteigt. Dies ist aber an Investitionen in das Anlagevermögen oder
in sichere Wertpapiere gebunden und wird mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt.

Begünstigtes Anlagevermögen müssen neue, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind, sein oder sichere Wertpapiere (Wertpapiere, die gem § 14 Abs 7 Z 4 EStG auch zur Deckung von Personalrückstellungen verwendet werden dürfen).

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag darf bei Investitionen wie z.B. Anschaffung von KFZ oder gebrauchten Wirtschaftsgütern nicht verwendet werden.

Staffelung bei investitionsbedingtem Gewinnfreibetrag

  • Für die ersten 175.000,– Euro der BMGL: 13 % Gewinnfreibetrag
  • Für die nächsten 175.000,– Euro der BMGL: 7 % Gewinnfreibetrag
  • Für die nächsten 230.000,– Euro der BMGL: 4,5 % Gewinnfreibetrag
Staffelung_Gewinnfreibetrag
© WKO

Da der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur auf bereits getätigte Investitionen oder erfolgten Wertpapierkauf anwendbar ist, sollten alle Geschäftsfälle laufend gebucht sein und sollte mehrmals im Jahr eine vorläufige Gewinnermittlung erstellt werden. So ist es möglich, Investitionen sorgfältig zu planen.