Monitoring der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen

Infopoint der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen

Lesedauer: 6 Minuten

13.03.2023

Schnell abrufbares Wissen: Navigation durch die einzelnen Themen



Icon Fragen
© EIW

Fragen und Antworten

Wofür steht die Nachhaltigkeitsagenda?

Die Nachhaltigkeitsagenda verbessert seit Jahren erfolgreich die Klimabilanz der Getränkeverpackungen. Die Reduktion von Treibhausgasen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Produktion bis hin zur Verwertung – ist das Ziel, und mitgetragen wird es von Verpackungsherstellern, Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel (Groß- und Einzelhandel sowie Import) und Sammel- und Verwertungssystemen; aktuell sind über 1.000 österreichische Unternehmen Mitglieder.

Die mit jeder neuen Nachhaltigkeitsagenda hochgeschraubten Zielvorgaben für Recyclingquoten bei Glas- und PET-Gebinden, Metalldosen und Getränkekartons konnten von Anfang an erreicht und über die Jahre fortgeschrieben werden.

Was hat ein Unternehmen vom Monitoring?

Die Monitorings der Unternehmen waren immer wichtig als Nachweis, dass die Nachhaltigkeitsagenda ihre ambitionierten Klimaziele erfüllt – und dieser Erfolg erst war Garant für den jahrelangen Fortbestand dieses einzigartigen österreichischen Modells:

Freiwillige Selbstverpflichtung heißt: Die teilnehmenden Unternehmen haben es selbst in der Hand zu bestimmen, welche Art von Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion sie setzen, statt an ein enges Korsett an Vorschriften gebunden zu sein. Das hat letztendlich zu einer Vielzahl kreativer, ambitionierter Lösungen geführt.

Die einzelnen Unternehmen profitieren davon, mit dem Monitoring einen Realitätscheck in Sachen Umweltperformance zu bekommen. Die vorgeschriebene Datenerhebung und die Dokumentation der Maßnahmen sind wichtige Schritte, um längerfristige strategische Klimaziele für das Unternehmen zu entwickeln.

Wie läuft das Monitoring ab?

Jedes Frühjahr werden die Erfassungsblätter an die Unternehmen ausgeschickt, bis November erstellt die c7 consult dann einen Vorschaubericht.

Die Unternehmen geben in die Excel-Erfassungsblätter ein, welche Effekte einzelne Maßnahmen bringen. Eingegeben werden Daten vor und nach der Umsetzung der Maßnahme (etwa Energieeinsatz, Zusammensetzung verwendeter Energieträger, Verpackungsmassen, Transportarten und -wege, Treibstoffverbrauch…).

Jede Maßnahme wird beschrieben, in den Folgejahren werden ihre Auswirkungen geprüft und Verbesserungen angemerkt.

Sechs verschiedene Erfassungsblätter stehen zur Verfügung:

  • Erneuerbare Energien: Umstieg auf Ökostrom oder Biomasse
  • Energieeffizienz: Einsparungen bei Strom und Wärme. Für Maßnahmen in einzelnen Filialen steht ein gesondertes Tabellenblatt Energieeffizienz Filiale.
  • Erhöhung der Materialeffizienz: Vorzugsweise wird die Materialeinsparung pro Stück angegeben.
  • Einsatz von Sekundärmaterial & Erhöhung der Materialeffizienz: Angaben zur Erhöhung des Recycling-Anteils – etwa für PET-Flaschen oder Verschlüsse. Hier kann auch die gleichzeitige Steigerung der Materialeffizienz angeführt werden.
  • Maßnahmen beim Transport / Logistik: Verlagerung der Logistik von Lkw auf Bahn, Einsparungen beim Treibstoffverbrauch, Tourenoptimierung, Spritspartraining… Aktivitäten zur Mitarbeiterförderung – etwa Anreize zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel – werden individuell berechnet.
  • Kühlmittel / Dämmstoffe: Einsatz neuer, umweltschonender Kältemittel sowie Rückbau FCKW-haltiger Dämmstoffe .

Sind die Firmendaten geschützt?

Das Monitoring eröffnet Möglichkeiten, die Umweltaktivitäten mit geprüften Zahlen nach außen zu kommunizieren, die Firmen-Interna werden jedoch streng vertraulich behandelt:

Daten werden nur in aggregierter Form dem Ministerium für Umwelt und Tourismus übermittelt. Es wird auch darauf geachtet, dass etwa die Kurzbezeichnungen einzelner Maßnahmen keine Rückschlüsse auf Firma und Standort zulassen. Auf Wunsch wird auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet.

Die vom Unternehmen verfassten Beschreibungen der Maßnahmen werden nicht weitergegeben und scheinen in keinem Bericht auf.


Icon Bilder
© EIW

Bilder und Grafiken

Monitoring durch Experten

Roland Fehringer von c7-consult ist seit Jahren zuständig für das Monitoring. Er versendet die Erfassungsblätter an die Unternehmen der Nachhaltigkeitsagenda, unterstützt die Unternehmen bei der Eingabe anrechenbarer Maßnahmen und prüft die gemeldeten Daten auf Plausibilität.

Etliche Unternehmen in der Nachhaltigkeitsagenda haben gemeinsam mit c7-consult das Monitoring zu umfassenderen Nachhaltigkeitsberichten weiterentwickelt, einige davon wurden sogar mit dem Austrian Sustainability Reporting Award ausgezeichnet.

79 Maßnahmen im Monitoring erfasst

79 Maßnahmen wurden 2018 im Monitoring erfasst, die in Summe zu einer Einsparung von rund 50.000 t CO2-Äquivalent geführt haben. Davon entfallen 15.000 Tonnen auf direkte und 35.000 Tonnen auf indirekte Einsparungen.

Nachschärfen im Sinne des Klimaschutzes

Seit der Nachhaltigkeitsagenda 2018-2030 werden bei der Bemessung von Einweg-Getränkeverpackungen nunmehr auch die Gebindegrößen bezüglich ihres CO2-Ausstoßes gewichtet, da kleinere Füllvolumen in Summe einen höheren Materialaufwand mit sich bringen. Hier als Beispiel die die CO2-Äquivalente von Einweg-Limo in PET-Flaschen.

Vorgabe übererfüllt

Auch bei der Nachhaltigkeitsagenda 2007-2017 konnte die Zielvorgabe, die Treibhausgas-Emission entlang der gesamten Wertschöpfungskette um insgesamt 10 Prozent zu senken, mehr als erfüllt werden: Durch 431 gemeldete Maßnahmen konnten in Summe rund 391.000 t CO2-Äquivalent eingespart werden – davon entfallen 95.000 Tonnen auf direkte und 296.000 Tonnen auf indirekte Maßnahmen.

Nun hat der österreichische Lebensmittelhandel größtenteils auf Ökostrom umgestellt – und hier wurde nur der für Getränke relevante Anteil als direkte Maßnahme angerechnet. Würde man die Umstellung als Ökostrom auch den indirekten Anteil berücksichtigen, wäre die anrechenbare Einsparung an Treibhausgasen sogar um 435.000 Tonnen CO2-Äquivalent höher.

Icon Glossar
© EIW

Glossar

Entwicklung der Nachhaltigkeitsagenda

Angefangen hat es im Jahr 2000 mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Getränkewirtschaft zur Wiederbefüllung und umweltgerechten Verwertung von Getränkeverpackungen, die mit der ersten Nachhaltigkeitsagenda (2005-2007) nachgeschärft wurde. Die Nachhaltigkeitsagenda 2008-2017 folgte dann einem ganzheitlicheren Ansatz: Mit einer breiten Palette an Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen sollte die Umweltperformance der Getränkegebinde verbessert werden. 

Getränkeverpackungen

Die Nachhaltigkeitsagenda 2018-2030 führt den bisherigen Kurs konsequent weiter. Im Mittelpunkt steht die Senkung der Treibhausgasemissionen bei folgenden Getränken: Mineral- und sonstige abgefüllte Wässer, Bier und Biermischgetränke sowie jegliche Form von alkoholfreien Erfrischungsgetränken, Säften, Milch- und Molkegetränken. Wein und Spirituosen sind vor allem wegen ihrer kleinteiligen Produktions- und Distributions-Strukturen nicht in der Nachhaltigkeitsagenda. 

Maßnahmen

Direkte Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen sind jene, die in direktem Bezug zu Getränkeverpackungen stehen, und zwar bezogen auf die gesamte Wertschöpfungskette:

  • Produktion von Getränkeverpackungen – z.B. Einsatz erneuerbarer Energieträger, Steigerung Energieeffizienz, Reduktion des Verpackungsgewichts, Steigerung des Rezyklatanteils…
  • Getränkeabfüllung – z.B. Einsatz erneuerbarer Energieträger, Steigerung Energieeffizienz…
  • Transport von leeren und befüllten Getränkeverpackungen – z.B. Verlagerung von Lkw auf Bahn, Einsatz biogener Kraftstoffe…
  • Transport durch den Handel. Dabei wird der Getränke-Anteil am Transportgut herausgerechnet
  • Sammlung und Verwertung von Getränkeverpackungen – z.B. Optimierungen beim Transport, höherer Verwertungsgrad…

Zu den indirekten Maßnahmen zählen Aktivitäten zur Einsparung von Treibhausgas-Emissionen, die keinen direkten Bezug zu Getränkeverpackungen aufweisen. Exemplarische Beispiele:

  • Einsatz erneuerbarer Energieträger oder Steigerung der Energieeffizienz bei der Getränkeproduktion (z.B. Brauprozesse) oder im Handel
  • Kontrollierter Rückbau von PUR-Schaumstoffen aus Kühlhallen
  • Sonstige Maßnahmen bei Getränkeverpackungsproduzenten, Getränkeproduzenten und beigetretenen Unternehmen in anderen Bereichen
  • Transport-Maßnahmen im Handel mal Anteil Nicht-Getränke
  • Maßnahmen bei Vertragspartnern der Sammel- und Verwertungssysteme

Um den Erfolg der gesetzten Maßnahmen überprüfbar zu machen, gibt es das Monitoring.

Monitoring

Die Resultate des Monitorings werden jährlich Ende Juni als nicht öffentlicher Bericht an das Ministerium für Umwelt und Tourismus geschickt. Unternehmen in der Nachhaltigkeitsagenda können dabei umgesetzte Maßnahmen zur CO2-Reduktion erfassen und geplante Maßnahmen ankündigen. Bei den Getränkeverpackungen werden Art und Gebindegröße, Anteil und Masse der Einwegverpackungen sowie der Rezyklat-Anteil ausgewiesen.

Für 2018 wurden von den Mitgliedern 79 Maßnahmen zur Treibhausgasreduktion gemeldet. Seit Anfang 2008 kam es zur Umsetzung von insgesamt 510 Einzelmaßnahmen mit direktem und indirektem Getränkeverpackungsbezug.


Icon Links
© EIW

Weitere Informationen

  • Umsetzungsberichte zur Nachhaltigkeitsagenda
  • c7-consult (Roland Fehringer) ist spezialisiert auf die Bewertung von Umweltauswirkungen und unterstützt Unternehmen auch bei der Kommunikation von Nachhaltigkeitsaktivitäten
  • Der Nachhaltigkeitspreis ASRA (Austrian Sustainability Reporting Award) wird jährlich als Auszeichnung des besten Nachhaltigkeitsberichtes eines österreichischen Unternehmens oder einer österreichischen Organisation vergeben.

Icon Gastbeitrag
© EIW

Checkpoint 

Überprüfen Sie Ihr Wissen zum Monitoring der Nachhaltigkeitsagenda:

  • Wie profitieren Unternehmen vom Monitoring der Nachhaltigkeitsagenda?
  • Was ist für Unternehmen zu tun für das Monitoring?
  • Konnten die Vorgaben für die Nachhaltigkeitsagenda (Senkung der Treibhausgas-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette) bisher erfüllt werden?
  • Welche Maßnahmen im Rahmen des Monitoring gelten als direkte, welche als indirekte Maßnahmen?