Haftungsrahmen für Überbrückungsfinanzierungen durch die ÖHT
Diese Unterstützungsmaßnahme ist für alle Hotellerie-, Gastronomie-, Gesundheits-, Kino-, Kultur-, Vergnügungs-, Freizeit-, Sportbetriebe und Reisebüros vorgesehen.
Als Überbrückungsfinanzierung ist ein neuer Kredit zu verstehen. Damit sollen Liquiditätsengpässe in Folge von Umsatzrückgängen überbrückt werden. Die ÖHT behaftet Überbrückungsfinanzierungen bis max. 500.000 Euro für drei Jahre mit einer Haftungsquote von 80 Prozent. Die Kosten für die Haftungsübernahme trägt das Bundesministerium für Landwirtschaft Region und Tourismus.
Die Beantragung erfolgt auf der Seite der ÖHT.