Corona-Virus: Hilfspakete, Unterstützungen und Dienstleistungen
Übersicht über die wichtigsten niederösterreichischen und österreichischen Unterstützungsmaßnahmen
Der Corona-Virus stellt Niederösterreichs Unternehmerinnen und Unternehmer vor große Herausforderungen, die für uns alle völliges Neuland bedeuten. Klar ist aber, dass die Wirtschaftskammer Niederösterreich auch in dieser Situation für Sie da ist.
Hier sind die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst, bei denen es um eine rasche Bereitstellung von finanziellen Mitteln (Direktzahlungen und Bankkredite mit Bundesgarantien) geht. Diese Unterstützung soll das wirtschaftliche Überleben jener Unternehmen sicherstellen, die auf Grund der Corona-Krise schwerwiegende Liquiditätsengpässe haben.
Corona-Unternehmenshilfen
Aktueller Überblick über die staatlichen und branchenübergreifenden Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen unter wko.at/corona-unterstuetzungen

KMU Restarter-Paket
Zur Unterstützung der NÖ KMU hat die Wirtschaftskammer Niederösterreich daher einen 4-stündigen Restart-Check entwickelt.
Gemeinsam mit einem erfahrenen Berater werden insgesamt fünf zentrale Themenfelder
- Finanzen und Liquidität
- Ressourcen, Prozesse und Digitalisierung
- Vertrieb
- Kommunikation
- Anpassung des Geschäftsmodells
abgearbeitet, um gut vorbereitet wieder in die Erfolgsspur zu finden.
Die Nettokosten von max. € 360,- werden zu 100% vom Förderservice F&B der Wirtschaftskammer Niederösterreich gefördert.
- Kontakt:
Förderservice der WKNÖ
Förderungen & Beratungen
Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten
T: +43 2742 851 16801
E: fub@wknoe.at
COVID-19-Check Niederösterreich
Hilfestellung zur Evaluierung der getroffenen COVID-19 Maßnahmen im Betrieb.
Beratungsinhalt:
Wie bei vielen anderen Themen sind Informationen gut aufbereitet und, teilweise auf verschiedene Branchen zugeschnitten, online verfügbar. Eine individuelle Beratung soll dazu dienen, diese allgemeinen Erkenntnisse und Leitlinien auf den konkreten Betrieb umzulegen. Somit können auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen und Lösungen vor Ort erarbeitet werden.
Organisation/Abwicklung der Beratung:
Beratungsumfang: 4 Stunden
Förderung: 100 % der Nettokosten
Stundensatz: 90 Euro
Die Anmeldung erfolgt über das Betriebsanlagenservice der WKNÖ.
Über Mein WKO gratis 10 FFP2-Masken bestellen
Eine Aktion der Wirtschaftskammer Niederösterreich: Alle NÖ Unternehmerinnen und Unternehmer, die auf Mein WKO registriert sind, können 10 FFP2–Masken aus niederösterreichischer Produktion gratis bestellen
Corona: Aushänge, Infoblätter und Vorlagen
Zahlungserleichterungen
- Das COVID-19 Ratenzahlungsmodell (SVS u. Finanzamt)
- Maßnahmenpaket der Österreichischen Gesundheitskasse
- Zahlungsaufschub beim Finanzamt
- Die wichtigsten Antworten zu Corona für Ein-Personen-Unternehmen
- AKM Stundung
- Aussetzung und GIS Abmeldung
Corona Familienhärteausgleich
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt 30 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds für den Corona-Familienhärteausgleich zur Verfügung.
Fünf zusätzliche Corona-Teststraßen der NÖ Sozialpartner
Die Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer NÖ bieten an fünf zusätzlichen Standorten in Niederösterreich kostenlose AntiGen-Schnelltests an:
- Amstetten
- Gänserndorf
- Gmünd
- Mödling
- St. Pölten
Die Sozialpartner-Aktion wird vom Land NÖ unterstützt.
- Mehr Informationen und FAQ auf wko.at/noe/corona-schnelltests
Corona-Antigenschnelltests: Liste von NÖ Anbietern
Die NÖ Fachgruppe Foto-, Optik und Medizinproduktehandel hat eine Bezugsquellenliste für Corona Antigenschnelltests erstellt (diese Liste wird laufend aktualisiert).
Gesichtsmasken: Liste von Anbietern
Gesichtsmasken sind derzeit am nationalen und am internationalen Markt nur schwer verfügbar. Um dabei zu helfen, den enormen Bedarf zu decken, führt die Sparte Handel in der WKNÖ eine Liste von österreichischen Händlern und Produzenten von Gesichtsmasken, speziell FFP2-Masken. Die Liste wird laufend aktualisiert.
Informationsbroschüre "Corona im Unternehmen"
Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat eine Informationsbroschüre für Unternehmen erstellt, die Schritt für Schritt erläutert, was zu tun ist:
- um COVID-19 im Unternehmen vorzubeugen
- wenn es zum Ernstfall kommt
- wenn Quarantänemaßnahmen ergriffen werden müssen
- bei Urlaubsreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kontaktpersonen-Erfassung in der Gastronomie
Gästeregistrierung in NÖ Bezirken, welche im Corona-Ampel-System mindestens die Farbe Orange erhalten.
Dies betrifft nicht nur die Gastronomie, sondern unabhängig von der Gewerbeberechtigung alle Lokale, in denen Speisen verabreicht oder Getränke ausgeschenkt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier:
Erweiterter Fördercall Hygienemaßnahmen für die Wintersaison
Tourismusbetriebe können für die Wintersaison ein zweites Mal die Förderung von bis zu 1.500 Euro für Investitionen in Hygienemaßnahmen beantragen.
Anträge können ab dem 3. November 2020 eingereicht werden. Der Fördercall endet am 31. Mai 2021. Es können Investitionen, die ab dem 16. März 2020 getätigt wurden, eingereicht werden.
- Informationen und Anträge: www.gastwirtnoe.at
Plattform "Regional einkaufen": Jetzt Ihr Unternehmen eintragen
Mit der Plattform „Regional einkaufen“ hat die Wirtschaftskammer einen Kanal geschaffen, der Unternehmen und Konsumenten gleichermaßen hilft. Das WKO Firmen A-Z wurde erweitert: Unternehmen können eintragen, dass sie einen Online-Shop oder Lieferservice haben. Kunden können gezielt nach diesem zusätzlichen Service suchen.
Online-Shop-Plattformen
Unterstützung bei Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz
Wenn Ihr Betrieb auf Basis des Epidemiegesetzes 1950 behördlich geschlossen wurde, können Sie einen Antrag auf Vergütung Ihres Verdienstentganges stellen. Dies gilt für selbständig erwerbstätige Personen und Unternehmungen.
Schritt für Schritt zu Ihrer Unterstützung:
- Anspruchsvoraussetzungen: Eine Vergütung erhalten Sie nur, wenn der Quarantänebescheid bzw. die Quarantäneverordnung auf Basis des Epidemiegesetzes erlassen worden ist! Darauf wird in der Regel im Bescheid oder in der Verordnung hingewiesen.
- Berechnung: Zur Berechnung des Verdienstentganges kann das Berechnungsformular verwendet werden, welches auf der Seite des Sozialministeriums (EPG Berechnungstool) abrufbar ist.
HINWEIS: Im Tabellenblatt „Anwendungsbereich iSd EpG-VO“ finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Varianten. Sie müssen dann nur das jeweils zutreffende Tabellenblatt ausfüllen. - Externe Bestätigung: Die Richtigkeit der Berechnung ist durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter zu bestätigen. Diese helfen auch bei Berechnungs-Problemen.
- Antrag: Füllen Sie nun den Antrag aus. Einen Musterantrag erhalten Sie in Ihrer Wirtschaftskammer Bezirksstelle. Falls Sie Unterstützung benötigen, hilft Ihnen Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter gerne weiter.
- ACHTUNG: Die von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter bestätigte Berechnung des Verdienstentganges ist dem Antrag auf Vergütung beizulegen!
- Einreichung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem zuständigen Magistrat.
Weitere Informationen zum Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz finden Sie im Artikel "Verdienstentgang gemäß Epidemiegesetz: Berechnungsverordnung und Berechnungsformular veröffentlicht!"