Zahlungserleichterungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (vormals Gebietskrankenkasse)
Bei kurzfristigen Liquiditätsengpässen aufgrund von Auswirkungen durch den Corona-Virus besteht bei der ÖGK die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen (Raten, Stundungen).
Ebenfalls möglich ist das Aussetzen von Exekutions- oder Insolvenzanträgen, sowie eine Nachsicht bei Säumniszuschlägen, wenn die Beitragsschuld bzw. Säumnis in Zusammenhang mit Auswirkungen des Corona-Virus auf die Liquidität des Dienstgebers stehen.
Voraussetzung für alle diese Erleichterungen sind entsprechende Anträge an die ÖGK.
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