Rotes Warndreieck steht auf einer Straße
© trendobjects | stock.adobe.com

Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten

Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen

Lesedauer: 4 Minuten

18.04.2024


1) Neue Verkehrsmeldungen

2) Dauernde Verkehrsbeschränkungen


NEUE VERKEHRSMELDUNGEN

Gemeinde Wallsee-Sindelburg, Ardagger und Zeillern: Am Samstag, 13. Juli 2024, findet der „Sparkassen Mostiman Triathlon 2024“ von ca. 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Eine Sperre der Kraftwerksbrücke ist am Samstag von ca. 07:30 Uhr bis ca. 19:00 Uhr erforderlich. Die Umleitungen bzw. Verkehrsbeschränkungen sind entsprechend beschildert. 


Gemeinde St. Peter/Au: Aufgrund von Straßenbauarbeiten kommt es auf der L 6257 von km 3,410 bis km 5,061 im Zeitraum vom 6. Mai bis 31. Oktober 2024 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Biberbach: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten/Schadstellensanierung kann es auf der L 6204 von km 6,980 bis km 7,597 von 22. April bis 30. Juni 2024 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung ist entsprechend beschildert.


Gemeinde Ennsdorf: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten über die gesamte Fahrbahn kann es auf der LB 123 von km 0,234 bis km 0,908 von 15. April bis 03. Mai 2024 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung ist entsprechend beschildert. 


Gemeindegebiet Haag (Richersdorf): Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten über die gesamte Fahrbahn kann es auf der L 6310 von km 0,360 bis km 1,530 von 15. April bis 02. Mai 2024 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung ist entsprechend beschildert. 


Stadtgebiet Amstetten: Neuerrichtung "Zehetner Kreisverkehr" Ybbsstraße - Allersdorfer Brücke (LB1/L90)

Ab 02. April 2024
beginnen die Bauarbeiten im Stadtgebiet beim Kreisverkehr "Ybbsstraße-Allersdorferbrücke-Umfahrungsstraße". Die Bauarbeiten dauern bis 29. September 2024. Die Bauphasen sind so geplant, dass der Verkehr durchgehend möglich sein wird. Es wird zwar zu teilweisen Totalsperren kommen, diese werden jedoch während der Nacht bzw. an Sonntagen durchgeführt werden. Obwohl der Verkehr im Baustellenbereich aufrechterhalten werden kann, wird es an diesem neuralgischen Verkehrsknotenpunkt zu Verkehrsbehinderungen (stockender Verkehr bzw. Stau) kommen können. Umleitungsrouten werden überregional angekündigt.
Die bestehende Radwegunterführung wird während der gesamten Baustellenzeit gesperrt bleiben.


Gemeinde Aschbach-Markt: Aufgrund von Herstellungsarbeiten von Nebenanlagen für die Gemeinde und Sanierung der Fahrbahn kann es auf der L 6208 von km 5,240 bis km 5,850 von 02. April bis 30.August 2024 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung ist entsprechend beschildert.


Stadtgemeinde Waidhofen/Ybbs Gemeindestraße Partertal Aufgrund von Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten kommt es ab 18.03.2024 zu Verkehrsbehinderungen bzw. Totalsperren auf der Gemeindestraße Partertal . Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet bzw. eine händische Verkehrsregelung veranlasst. Für den Zeitraum vom 08.04. bis 31.07.2024 ist eine Totalsperre der Straße vorgesehen. Die Zufahrt zur Fa. IFE und Fa. Leichtfried sowie für alle Anrainer ist sichergestellt.
Details zu den einzelnen Bauphasen bzw. tatsächlichen Sperrzeiten und Umleitungsstrecken sind bei der zuständigen Verkehrsabteilung des Magistrates Waidhofen/Ybbs zu erfragen.


Gemeinde Aschbach-Markt (Göstling): Aufgrund von Grabarbeiten im Zuge der Verlegung von Kanal, Wasser- und Lichtwellenleiter sowie Straßenwiederinstandsetzung kommt es auf der L 6214vonkm 0,160 bis km 1,050 und L 6216 von km 1,700 bis km 2,265 im Zeitraum von 30. Mai 2023 bis 30. Mai 2024 zu Verkehrsbeeinträchtigungen. Die Beschränkungen sind entsprechend beschildert.


DAUERNDE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN

Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“ 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße


Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.


Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.


Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung
in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12. 


Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr
wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.  


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG 
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot. 


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38. 


Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt. 


Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. 


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten. 


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.


Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.


Verordnung ST. VALENTIN: 
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.