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Parkraumbewirtschaftung in der Stadtgemeinde Schwechat

Informationen zum Antrag für Parkkarten in der Stadtgemeinde Schwechat für Betriebe und Download Servicekarte für KFZ-Betriebe

Wo und wann gilt die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung? 

Für das Parken, für eine Dauer von mehr als 15 Minuten (abgabefreies Abstellen), von mehrspurigen Kraftfahrzeugen wird ab 1. März 2022 

  • An Werktagen von Montag bis  Freitag  zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr  
  • und  Samstag  zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr 

flächendeckend auf den, im gesamten Stadtgebiet von Schwechat (Schwechat, Rannersdorf, Kledering und Mannswörth – ohne das Gebiet des Flughafens) gelegenen, Gemeinde- und Landesstraßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 StVO 1960) eine Parkabgabe erhoben. 

Es handelt sich hierbei um die im Plan in der Farbe Grün gekennzeichneten Straßenzüge. Der Plan stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung dar und ist mit einer Bezugsklausel versehen. 

Weitere Informationen: www.schwechat.gv.at 

Ausnahmemöglichkeit – Grundsätzliches 

Ausnahmen von dieser Form der Parkraumbewirtschaftung - somit die Bewilligung zum Dauerparken - sind grundsätzlich für BewohnerInnen und bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für Betriebe und ArbeitnehmerInnen möglich. 

Ausnahmen für Betriebsfahrzeuge 

Im Gegensatz zu BewohnerInnen können Betriebe mehr als eine Ausnahme erhalten. Für alle Parkkarten gelten folgende Voraussetzungen: 

  • Betriebsstandort im Schwechater Gemeindegebiet und Zulassung der Fahrzeuge auf diesen Betriebsstandort
  • Keine andere Möglichkeit zum Abstellen des Kraftfahrzeuges (Privatgrund)
  • Maximal für 9 Fahrzeuge

TIPP!

Wirtschaftskammermitglieder können den Nachweis durch einen Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem oder dem Firmen A-Z auf wko.at erbringen.

Kosten  

Die Höhe der pauschalierten Parkabgabe beträgt, vom Datum der Ausstellung angerechnet, je nach benötigter Anzahl, folgende gestaffelte Beträge: 

Fahrzeug 1 bis 3 für ein Jahr   € 95,00 pro Fahrzeug 
Fahrzeug 4 bis  6 für ein Jahr  € 145,00 pro Fahrzeug 
Fahrzeug 7 bis 9 für ein Jahr  € 190,00 pro Fahrzeug 

Ausnahmen für MitarbeiterInnen 

  • Bestätigung über Angestelltenverhältnis
  • ArbeitgeberIn mit Betriebsstandort im Schwechater Gemeindegebiet
  • Keine andere Möglichkeit (auf Privatgrund)
  • Maximal für 5 MitarbeiterInnen
  • Kosten : € 95,00 pro Fahrzeug  
Tipp!

Sachzuwendungen sind bis maximal € 186,00 jährlich pro MitarbeiterIn steuerfrei. Weitere Sachgeschenke aus anderem Anlass (z.B. Ostern, Betriebsausflug) sind mit zu berücksichtigen, Sachzuwendungen für Dienst- und Firmenjubiläum hingegen nicht. 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt mit den Dokumenten

Der Antrag selbst kann eingescannt an die E-Mail Adresse parken@schwechat.gv.at übermittelt werden oder im Original an die Stadtgemeinde Schwechat retourniert werden. Nach Einzahlung der Parkabgabe (wie im Antrag beschrieben) werden die Parkkarten erstellt und per Post an den/ die AntragstellerIn übermittelt. Diese ist dann im Fahrzeug gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe zu hinterlegen. 

Weitere Infos: Stadtgemeinde Schwechat - Kurzparkzone

Servicekarte – Reparaturersatzwagen

Die eingeführte gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung im gesamten Raum Schwechat hat einige Betriebe vor neue Herausforderungen gestellt.

Gerade Werkstätten oder Servicestationen bekommen oftmals den Unmut der in Schwechat ansässigen Kunden zu spüren, die für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen zur Verfügung gestellt bekommen und für diese erneut ein Parkticket bezahlen müssen.

Die Wirtschaftskammer NÖ hat sich für Sie eingesetzt und eine Lösung gefunden.

Für die Dauer der Reparatur können Sie Ihren Kunden beiliegende Servicekarte für das Ersatzfahrzeug ausstellen, die das Parken in der Schwechater Zone erlaubt, in dem die Parkkarte des eigenen KFZ gültig ist.

ACHTUNG: Die Stadtgemeinde Schwechat duldet bei Ersatzfahrzeugen nur die Bestätigung (Servicekarte) der Werkstatt UND die Originalparkkarte in der Windschutzscheibe.

Die Servicekarte zum Ausdrucken finden Sie im Downloadbereich. 

Weitere Infos finden Sie hier: