Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde Viehdorf

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Investitionsförderung

Aktivierungspflichtige bauliche und maschinelle Investitionen,
ausgenommen behördlich zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast bis 3,5 Tonnen.
Ablösezahlung bei einer Betriebsübernahme zum Zwecke der Existenzgründung.

Ausmaß der Förderung

Einmaliger Zuschuss für das Kalenderjahr der Investition. Gefördert werden bis zu 3 %
der Investitionen.
Die finanzielle Förderung kann Betrieben mit dem Hauptstandort in Viehdorf und die
gleichzeitig in Viehdorf Kommunalsteuer entrichten in der Höhe von maximal 30 % der
first- und ordnungsgemäß entrichteten Kommunalsteuer des betreffenden Kalenderjahres
gemäß diesen Richtlinien gewährt werden.

EPU und Kleinunternehmerförderung bis 5 Arbeitskräfte:

Aktivierungspflichtige bauliche und maschinelle Investitionen, ausgenommen behördlich
zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer Nutzlast bis 3,5 Tonnen.
Ablösezahlung bei einer Betriebsübernahme zum Zwecke der Existenzgründung.

Ausmaß der Förderung

Zinsenzuschuss in der Höhe von 1 % für ein Darlehen bis zu € 15.000,-- und einer
Laufzeit von 5 Jahren. Gefördert werden Betriebe von natürlichen Personen mit maximal
5 Arbeitskräften. Die Förderung kann nur alle 5 Jahre in Anspruch genommen werden.

Lehrlingsförderung

Ausmaß der Förderung

Gefördert wird die Weiterbildung außerhalb der Lehrbetriebe in Form von Kursen oder
Schulbesuchen zur Erlangung der Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura).
€ 200,-- pro gemeldetem Lehrling.

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: 19.02.2024

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