Direktzuschuss des Landes NÖ sichern!
Bei Heizkesseltausch bzw. Dämmung der obersten Geschoßdecke
Im Rahmen der NÖ Wohnbauförderung wird aktuell ein Direktzuschuss für die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. den Ersatz der Öl- oder Gasheizungsanlage durch eine Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energieträger vergeben. Bei der Realisierung beider Maßnahmen können in Summe bis zu 4.000 Euro lukriert werden!
Dämmung der obersten Geschoßdecke
Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. eines Reihenhauses kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-. Voraussetzung ist, dass der Mindestdämmwert nach dem Einbau der Dämmung U ≤ 0,17 W/m².K beträgt.
Heizkesseltausch
Gefördert wird der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie:
- eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird und der UZ 37 (Umweltzeichenrichtlinie) entspricht,
- eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem COP ≥ 3,5 und dem Qualitätsgütesiegel EHPA oder
- ein Anschluss an die Fernwärme.
Ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten kann in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.
Wer kann ansuchen?
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen - wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen - stellen.