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Mehr Spielraum für PV-Anlagen

Auf eine Initiative der Wirtschaftskammer Niederösterreich wurde am 17. November 2022 im NÖ Landtag der Beschluss zur Änderung der NÖ ROG 2014 gefasst, mit dem für Betriebe mehr Möglichkeiten für betriebseigene Photovoltaik-Anlagen auf freier Fläche geschaffen werden.  

Im Detail sind nach Widmung durch die Gemeinden auf geeigneten Flächen PV-Anlagen in der Größe von bis zu 2 Hektar in jedem Fall möglich.    

Für betriebliche PV-Anlagen bis zu 10 Hektar sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Entfernung der PV-Anlage darf nicht größer als 500 Meter zum Betriebsgrundstück sein.
  • Der Betrieb muss sich im Bauland Betriebsgebiet, Bauland Industriegebiet, Bauland Sondergebiet oder im verkehrsbeschränkten Betriebs- oder Industriegebiet befinden.
  • Alle für Solaranlagen geeigneten und tragfähigen Dachflächen und dafür geeignete Stellplätze müssen überwiegend für PV-Anlagen genutzt werden.
  • Der produzierte Strom darf maximal den betrieblichen Jahresbedarf abdecken, die Einspeisung erfolgt direkt in die Verbrauchsanlage des Betriebs.
  • Für Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 20 GWh dürfen insgesamt maximal 20 Hektar gewidmet werden. 

Das Ausmaß der Widmungsfläche ist dabei durch das notwendige Ausmaß für die Eigenversorgung des Betriebes beschränkt und darf maximal 10 ha betragen. Von dieser Obergrenze besteht eine Ausnahme für besonders energieintensive Betriebe mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 20 GWh, für welche in einem oder mehreren Widmungsschritten über das Ausmaß von insgesamt 10 ha hinaus weitere 10 ha gewidmet werden dürfen. Unter Betriebsstandort ist dabei lediglich der einzelne Betrieb in räumlicher Nähe zur PV-Anlage und nicht weitere Standorte des jeweiligen Betriebes ohne räumlichen Zusammenhang zur Widmungsfläche (Maximalabstand 500 m) zu verstehen.