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Eignungsnachweise im Vergabeverfahren

Wichtige Links 

Lesedauer: 1 Minute

17.10.2023

Ein wesentlicher Grundsatz im Vergaberecht ist, dass Aufträge nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben werden dürfen. Das heißt die Eignung des Unternehmens muss jedenfalls vorliegen.  

Daher ist es in den Ausschreibungsunterlagen üblich, dass öffentliche Auftraggeber von Bewerbern oder Bietern abhängig vom Leistungsgegenstand entsprechende Eignungsnachweise fordern. 

Sollten bezüglich der Nachweise Unklarheiten bestehen empfiehlt sich eine Rückfrage beim konkreten öffentlichen Auftraggeber. 

Wichtig ist, dass sämtliche geforderte Nachweise fristgerecht vorgelegt werden, um weiterhin am Vergabeverfahren teilnehmen zu können. 

Als Unternehmer:in kann man sich beim ANKÖ (Auftragnehmerkataster Österreich) listen lassen und so die entsprechenden Eignungsnachweise den öffentlichen Auftraggebern zugänglich machen. Die Listung ist aber keine Verpflichtung. 

 
Unten folgend finden sich wichtige Links, wo man die geforderten Nachweise z.B. Gewerbeschein, Strafregisterbescheinigung, Abfrage aus der Insolvenzdatei, Firmenbuchauszug, letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers, letztgültige Rückstandsbescheinigung gemäß § 229a Bundesabgabenordnung konkret bekommt.  

Häufig vom öffentlichen Auftraggeber nachgefragte Eignungsnachweise 

Befugnis:

Firmenbuchauszug: Online unter:

Rückstandsausweis gemäß § 229a BAO selber über Finanzonline anfordern:

Kontoauszug Sozialversicherungsdaten:

  • Der Versicherungsdatenauszug ist ein Kontoauszug Ihrer Sozialversicherungsdaten. Dieser Auszug informiert Sie über Zeiträume, in denen Sie versichert waren (= Versicherungszeiten) und über die Höhe der Beträge, mit denen Sie versichert waren (= Beitragsgrundlagen).
    Versicherungsdatenauszug erstellen (sozialversicherung.at)

Für einen kostenlosen Auszug ist eine ist eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte notwendig. 

Auszug Insolvenzdatei:

Strafregisterbescheinigung:

  • Strafregisterantrag Info (bmi.gv.at)
    Kostenpflichtig mit Handysignatur online beantragbar, 
    • Bei Verwendung als Zeugnis EUR 22,90 plus EUR 2,10 Verwaltungsabgabe,
    • Zur Vorlage ausschließlich bei einer vom Antragsteller verschiedenen, exakt zu bezeichnenden juristischen oder natürlichen Person (Behörde, Dienstgeber, odgl.) EUR 8,60 plus EUR 2,10 Verwaltungsabgabe

Verbandsregisterauskunft für Verbände (juristische Gesellschaften)

Antragsformular auf der Homepage, Kostenpflichtig € 63,00, Kontonummer auf der Homepage ersichtlich, Gebühr muss gleichzeitig mit dem Antrag eingehen, Empfehlung Gebühr vorher zu bezahlen, handschriftliche Unterschrift am Antragsformular, Antrag kann nicht per Mail eingebracht werden.

Antragstellung an:

An die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft
Dampfschiffstraße 4
1030 Wien

Tel.: +43 (1) 52152 DW 5969 oder 9601
(per Fax: +43 (1) 52152 - 9604)