Langzeitbelichtung einer Autobahn bei Nacht
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Erlass zu Arbeitsstätten: Beleuchtung von Verkehrswegen im Freien

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Die Arbeitsstättenverordnung fordert für Verkehrswege im Freien eine Mindestbeleuchtungsstärke von 30 Lux (§ 2 Abs. 7 Z. 2).

 

Die ÖNORM EN 12464 Teil 2 enthält ebenfalls Vorgaben für die Beleuchtung von Arbeitsplätzen im Freien. In verschiedenen Fällen sind nach dieser Norm für Verkehrswege im Freien Mindestbeleuchtungsstärken unter 30 Lux zulässig.

 

Das Zentral-Arbeitsinspektorat stellt nun in einem Erlass klar, dass unter den in der ÖNORM EN 12464 Teil 2 vorgesehenen Bedingungen auch Mindestbeleuchtungsstärken von Verkehrswegen im Freien unter 30 Lux möglich sind. Voraussetzung dafür ist, dass eine solche Ausnahme beim Arbeitsinspektorat beantragt wird und dass die gesamte Beleuchtung der Verkehrswege im Freien entsprechend der Norm ausgeführt wird.

 

Weitere Informationen zu Verkehrswege - Fluchtwege - Notausgänge



Stand: 15.03.2022

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