Förderung – Beratungen zum Arbeitnehmerschutz
Arbeitssicherheit/VEXAT/VOLV/Elektromagnetische Felder und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Die AUVA stellt 2021 oberösterreichischen Betrieben Fördermittel zur Verfügung, die externe Berater zur Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften heranziehen.
Zwei Förderprogramme: (eine gleichzeitige Beantragung beider Förderungen ist nicht möglich!)
- Arbeitnehmerschutz/VEXAT/VOLV/Elektromagnetische Felder
- Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Die Förderhöhe beträgt 75 % des Beratungshonorars (maximale Förderung EUR 750,-- max. EUR 67,50/Stunde) Spesen werden nicht gefördert. Es dürfen nur Berater gemäß Beraterlisten ausgewählt werden.
Folgende Schritte zur Förderabwicklung:
1. Förderanmeldung:
Die Förderung muss im Vorhinein über das eService der WKOÖ beantragt werden.
Nach der Registrierung wählen Sie den Bereich „Geförderte Beratungen“ aus – Sie werden Schritt für Schritt durch den Prozess geführt – Privatpersonen werden NICHT gefördert!
2. Förderabrechnung:
Laden Sie bis spätestens 15.12. des Beantragungsjahres folgende Unterlagen über das eService hoch, damit die Förderung ausbezahlt werden kann:
- Beratungsbericht
- Aufwandsnachweis (Stundenaufstellung)
- Rechnung/Honorar (max. förderbarer Stundensatz von EUR 90,--)
- Zahlungsbestätigung
3. Förderauszahlung:
Nach positiver Überprüfung überweist die WKO Oberösterreich den Förderbetrag.