Förderung – Beratungen zum Arbeitnehmerschutz
Arbeitssicherheit/VEXAT/VOLV/Elektromagnetische Felder und Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Die AUVA stellt 2023 oberösterreichischen Betrieben Fördermittel zur Verfügung, die externe Berater zur Umsetzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften heranziehen.
Zwei Förderprogramme: (eine gleichzeitige Beantragung beider Förderungen ist nicht möglich!)
- Arbeitnehmerschutz/VEXAT/VOLV/Elektromagnetische Felder
- Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
Die Förderhöhe beträgt 75 % des Beratungshonorars (maximale Förderung EUR 750,-- max. EUR 67,50/Stunde) Spesen werden nicht gefördert. Es dürfen nur Berater gemäß Beraterlisten ausgewählt werden.
Achtung!
Die Förderbeantragung ist ab 16. Februar 2023 elektronisch über das Förderportal möglich.
Falls Sie eine geförderte Beratung vor diesem Zeitpunkt benötigen, stellen Sie bitte mittels der Vorlage (siehe Downloads) ein Ansuchen um einen früheren Beantragungstermin.