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Wirtschaftskammer Schärding stattet Betriebe mit kostenlosen Schnelltests aus

Wirtschaftskammer Schärding unterstützt Betriebe bei Wiedereröffnung. Kostenlose Schnelltests für Besucher und Kunden, die spontan kommen oder Test vergessen haben.

Ab 19. Mai dürfen Gastronomie, Hotellerie und viele Betriebe wie Fitnessstudio oder körpernahe Dienstleister wieder öffnen. Für sie gilt die 3-G-Regel: Besucher oder Kunden müssen nachweisen können, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. „Damit auch spontane Besuche, zum Beispiel im Gasthaus, möglich sind oder wenn der Test vergessen wurde, stellt der Bund unseren Betrieben kostenlose Schnelltests zur Verfügung.

Gemeinsam mit Partnern hat die Wirtschaftskammer OÖ mit ihren Bezirksstellen innerhalb kürzester Zeit für die Verteilung der Schnelltests gesorgt. Alle gewerblichen Betriebe, die nach der neuen Öffnungsverordnung nur dann Gäste oder Kunden empfangen dürfen, die getestet, geimpft oder genesen sind, sollen zumindest mit einer eisernen Reserve an Schnelltests versorgt werden. Wirtschaftskammer-Leiter Alois Ellmer betont, dass die Testungen vor Ort die Ausnahme und nicht die Regel sein sollen:

„Diese Tests sollen und können natürlich nur in Ausnahmefällen von unseren Betrieben zur Verfügung gestellt werden und sollen nicht eine bequeme Lösung sein, selbst nicht vor dem Lokalbesuch testen zu gehen – denn das wäre von den Betrieben auch gar nicht zu bewältigen." 
Alois Ellmer, Leiter Wirtschaftskammer Schärding

Die Testung vor Ort ist somit nur als ein Notprogramm zu sehen und sollte tatsächlich nur in wenigen Ausnahmefällen nötig sein. Grundsätzlich sollen Besucher oder Kunden Testergebnisse aus den Teststraßen oder digital registrierten Selbsttests mit QR-Code vorweisen. Bis vorläufig Ende Juni will die Wirtschaftskammer ihre Betriebe bei einer sicheren Wiedereröffnung unterstützen: 

"Unzählige Betriebe warten seit Wochen auf die Öffnung und dass sie ihre Gäste und Kunden wieder bedienen dürfen – da soll es dann in Einzelfällen nicht daran scheitern, dass der nötige Test vergessen wurde."
 Florian Grünberger, Obmann Wirtschaftskammer Schärding

Als Abgabe- und Subverteilungsstellen stehen für den Bezirk Schärding zur Verfügung:

  • WKO Bezirksstelle Schärding, Tummelplatzstraße 6, 4780 Schärding

  • Mo bis Do 7.30 bis 16.30
    Fr 7.30 bis 13.30

  • Marktgemeindeamt Andorf, Hauptstraße 32, 4770 Andorf
    Mo 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00
    Di bis Fr 8.00 bis 12.00

  • Marktgemeindeamt Engelhartszell, Marktplatz 61, 4090 Engelhartszell
    Mo 8.00 bis 12.00
    Di 8.00 bis 12.00 und 14.00 bis 16.00
    Mi bis Fr 8.00 bis 12.00

  • Gemeindeamt Zell an der Pram, Hofmark 1, 4755 Zell an der Pram
    Mo 7.00 bis 12.30 und 13.30 bis 18.00
    Di 7.00 bis 12.30 und 13.30 bis 17.00
    Mi 7.00 bis 13.00
    Do 7.00 bis 12.30 und 13.30 bis 17.00
    Fr 7.00 bis 13.00