Ab heute gelten in OÖ wieder die bundesweiten Corona-Bestimmungen
Mit dem heutigen Tag, 28.8.2020, hat das Land OÖ die Zusatzbeschränkungen betreffend der Betretung von öffentlichen Orten aufgehoben.
Es gelten somit wieder die bundesweiten Bestimmungen wie folgt:
Das Tragen von MNS-Masken ist zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen bundesweit verpflichtend beim Betreten des Kundenbereichs in geschlossenen Räumen :
- von öffentlichen Apotheken,
- von Betriebsstätten des Lebensmitteleinzelhandels (einschließlich Verkaufsstätten von Lebensmittelproduzenten sowie Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln) und
- von Banken, und
- der Post einschließlich Postpartnern und
- von Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie von Orten, an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden.