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Corona-Kurzarbeit

Leitfaden Personalverrechnung des BMAFJ

In den letzten Wochen hat ein Expertenteam der Wirtschaftskammer (Projektleitung Leo Zauner/WKOÖ, Danke!), der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und des Arbeitsministeriums ein Informationspaket erarbeitet, das die wesentlichen Fragen der Lohnverrechnung erläutert. 

Durch Klarstellungen in den relevanten Rechtsgrundlagen (insbesondere in § 37b AMSG sowie hinsichtlich der Sozialpartner-Vereinbarung), durch die Entwicklung eines über 100-seitigen Leitfadens und einer ausführlichen FAQ-Sammlung kann nun eine endgültige Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeit sichergestellt werden. Kern der Berechnung ist eine neue Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle, aus der man in 5-Euro-Schritten das jeweilige Bruttoentgelt in Kurzarbeit ableiten kann. 

Auf dieser Basis wird in den nächsten Wochen die programmtechnische Implementierung durch die Lohnsoftware-Hersteller erfolgen. In der Folge wird eine korrekte Administration und Aufrollung der relevanten Zeiträume möglich.  

Der Leitfaden für die Lohnverrechnung, die Tabellen für das Mindestbruttoentgelt und erweiterte FAQs zum Thema Kurzarbeit stehen über folgenden Link zum Download bereit:

https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/FAQ--Kurzarbeit.html