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FFG KMU-Förderung – Patent.Scheck

Welche Vorhaben sind förderbar?

Die FFG bewertet bei den Vorhaben ob dieses

  • eine konkrete neue technische/naturwissenschaftliche Innovationsidee zum Inhalt hat und
  • ob deren wirtschaftliche Verwertung nachvollziehbar dargestellt ist.

Wird ein Patent.Scheck genehmigt, erfolgt in der verpflichtenden Phase 1 eine Recherche  und Beratung mit dem Patentamt. Damit sollte eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ob eine konkrete Patentanmeldung erfolgt. In der optionalen Phase 2  werden Leistungen von Patentanwälten und Patentämtern unterstützt, die zur Vorbereitung und Durchführung einer nationalen und internationalen (PCT) Patentanmeldungen dienen. 

Wie hoch ist die Förderung?

Es werden Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 12.500 Euro von der FFG mit 80 Prozent (maximal 10.000 Euro) gefördert.

Die Laufzeit des Patent.Schecks beträgt maximal zwei Jahre, wobei die verpflichtende Phase 1 innerhalb von einem Jahr abgeschlossen werden muss. Einmal pro Jahr kann ein Patent.Scheck (De-minimis Beihilfe) beantragt werden. 

Details zum Patent.Scheck: https://www.ffg.at/ausschreibungen/patentscheck

Weitere Informationen und persönliche, kostenlose Beratung:

WKO Oberösterreich Innovationsmanagement: Alois Keplinger | Stefan Schöfl 05/90909-3548 |
innovation@wkooe.at


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