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Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713

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Es ist zu erwarten, dass die Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 ausläuft, bevor über die Verlängerung entschieden wird. Es wurde daher das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18 mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713 um einen ausreichend langen Zeitraum aufgeschoben, damit die Prüfung des Antrags abgeschlossen werden kann. 

Das Ablaufdatum der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktart 8 und 18 wurde auf den 31. Dezember 2023 verschoben. 

Die Verordnung (EU) 2021/713 wurde am 30. April 20201 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 

Link: 

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/713 zur Verschiebung des Ablaufdatums der Genehmigung von Sulfurylfluorid zur Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten 8 und 18

 

Weitere Informationen:

Stand: 05.05.2021

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