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Abwrackeinrichtungen von Schiffen

Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675

Die Durchführungsbeschlüsse zur Verordnung über das Recycling von Schiffen konkretisieren die dort angeführten Vorgaben. Die Liste der zugelassenen Abwrackeinrichtungen wird nun mit Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1675 aktualisiert.

Betroffen von diesem Beschluss sind Reeder, Abwrackbetriebe von Schiffen und allfällig Abfallsammler und Behandler.

­Der Durchführungsbeschluss wurde am 12. November 2020 kundgemacht und tritt am 2. Dezember 2020 (zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union) in Kraft.


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