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Änderung Anh. I und II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten, Schaltelementen und Multimediageräten

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455

In Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates wird bei elektrischen Geräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455 werden Anhang I und Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 werden hinsichtlich „Elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten — Anforderungen zur Störfestigkeit“; „Niederspannungsschaltgeräte — Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente — Näherungsschalter“; „Elektromagnetische Verträglichkeit — Produktfamiliennorm für Audio-, Video und audiovisuelle Einrichtungen sowie für Studio-Lichtsteuereinrichtungen für professionellen Einsatz — Teil 2: Störfestigkeit“; „Einrichtungen der Informationstechnik — Störfestigkeitseigenschaften — Grenzwerte und Prüfverfahren“ und „Niederspannungsschaltgeräte — Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente —Näherungsschalter2 geändert.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455 wurde am 16. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Link:
Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten und Schaltelementen sowie Multimediageräten
 
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